Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.03.2010 13:25:31

Internationales Steuerrecht

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 528
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag
Folgende Situation.
- Ehemann arbeitet in der CH (Geschäftsleitung einer AG) und hat dort einen festen Wohnsitz, wie auch in Deutschland wo die Familie lebt.
- Ehemann (kein Grenzgänger !) kehrt etwa 2x pro Monat nach Deutschland (Familie) zurück

- Ist es richtig dass gemäss DBA zwischen D und der CH, der Ehemann sein Einkommen in der CH versteuern kann und in Deutschland freizustellen ist ?
- Kann damit die Ehefrau in D die Steuerklasse 3 und die getrennte Veranlagung wählen ?

Vielen Dank



Antwort geschrieben am 05.03.2010 14:11:38
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre weitere Fragen.

Sofern Sie in Deutschland nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, was angenommen werden kann, da Sie nicht über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, wäre bei Ihnen das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland anzuwenden. Danach würden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich mit den Erträgen und dem Einkommen, welches Sie in Deutschland erzielen, in Deutschland versteuert (beschränkte Einkommensteuerpflicht).

Sofern ein Ehepartner der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt, besteht nicht mehr die Möglichkeit der Steuerklassenwahl III oder V, so dass der Ehepartner mit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Ihre Ehefrau) lediglich, wie bereits auch schon geschrieben, in der Steuerklasse I zu veranlagen ist.

Ich hoffe, Ihre weitere Frage ebenfalls hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne, auch im bisherigen Gesamtzusammenhang, zur Verfügung.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Internationales Steuerrecht | Gesamtbewertung: 1.6/5 | Datum: 2010-03-08
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Leider hat der Anwalt die Frage nicht richtig gelesen, sondern sich gestützt auf eine frühere Antwort auf eine andere Frage welche ich gestellt habe.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joachim direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Steuerrecht letzten Monat:

35
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94144
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Internationales   Steuerrecht