Frage geschrieben am 05.03.2010 13:25:31
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Internationales Steuerrecht
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 528Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Folgende Situation.
- Ehemann arbeitet in der CH (Geschäftsleitung einer AG) und hat dort einen festen Wohnsitz, wie auch in Deutschland wo die Familie lebt.
- Ehemann (kein Grenzgänger !) kehrt etwa 2x pro Monat nach Deutschland (Familie) zurück
- Ist es richtig dass gemäss DBA zwischen D und der CH, der Ehemann sein Einkommen in der CH versteuern kann und in Deutschland freizustellen ist ?
- Kann damit die Ehefrau in D die Steuerklasse 3 und die getrennte Veranlagung wählen ?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 05.03.2010 14:11:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
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herzlichen Dank für Ihre weitere Fragen.
Sofern Sie in Deutschland nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, was angenommen werden kann, da Sie nicht über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, wäre bei Ihnen das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland anzuwenden. Danach würden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich mit den Erträgen und dem Einkommen, welches Sie in Deutschland erzielen, in Deutschland versteuert (beschränkte Einkommensteuerpflicht).
Sofern ein Ehepartner der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt, besteht nicht mehr die Möglichkeit der Steuerklassenwahl III oder V, so dass der Ehepartner mit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Ihre Ehefrau) lediglich, wie bereits auch schon geschrieben, in der Steuerklasse I zu veranlagen ist.
Ich hoffe, Ihre weitere Frage ebenfalls hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne, auch im bisherigen Gesamtzusammenhang, zur Verfügung.
Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.
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