Internationales Familienrecht Chile - Deutschland
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter kompetenter Anwalt,
meine Mutter, geboren 1939, Deutsche und ihr Ehemann, geb 1941, Deutscher wohnen seit 1991 zusammen in Chile. Beide waren zuvor schon einmal in D verheiratet und wurden beide rechtskräftig in D geschieden.
Im Jahr 1993 haben die beiden in Chile geheiratet ohne einen Ehevertrag speziell zu errichten (was in D den Ehestand Zugewinngemeinschaft nach sich zieht. Der damit begründete Ehestand in Chile ist mir nicht bekannt). Im Jahr 2000 haben sie dann einen Ehevertrag errichtet, in Chile, vor einem chilenischen Notar, in spanischer Sprache. Dieser Güterstand wird in der notariellen Urkunde bezeichnet als "separation total de bienes".
Seit dem Jahr 2010 existiert in D neben dem Wohnsitz in Chile eine Wohnung, in der sich meine Mutter in beiden Jahren jeweils ca. 6 Monate aufgehalten hat. Da sie hier auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist wurde auch ihr Güterstand eingetragen, dort ist Gütertrennung hinterlegt nach Ansicht der Urkunden durch das Amt.
Meine Mutter kommt nun nach Deutschland dauerhaft zurück und möchte sich scheiden lassen. Ihr Ehemann bleibt momentan oder auch dauerhaft in Chile.
Meine Fragen:
- Kam mit der damaligen Hochzeit der Güterstand der Zugewinngemeinschaft zustande analog dem Zustand, der in Deutschland gilt?
- Ist der chilenische Güterstand "Separation Total de Bienes" das gleiche wie die Gütertrennung in D?
- Welches Recht kommt bei der Scheidung zur Anwendung, deutsches oder chilenisches Familien-/Erbrecht?
- Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit deutsches Recht zur Anwendung gelangen würde?
- Wann und wo kann meine Mutter die Scheidung einreichen und wie könnte sie erreichen, dass das Scheidungsverfahren in D stattfindet?
Danke und freundliche Grüße,
Ratsuchender
Familienrecht Deutschland









