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Frage geschrieben am 29.08.2011 10:23:04

Internationaler Umzug / katastrophale Leistung, Schäden

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1099
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben die deutsche Firma A mit dem Umzug von München nach London (GB) beauftragt. Wir haben mit dem Geschäftsführer der Firma A im Juni 2011 alles abgesprochen, uns wurde schriftlich bestätigt, dass am 16.08 die Beladung in München und am 18.08 die Entladung in London stattfinden wird. Daraufhin haben wir einen Vertrag mit der Firma A abgeschlossen.

Am 16.08 haben wir, wie vereinbart, am Vormittag die Ankunft der Umzugsfirma erwartet, da aber niemand kam, haben wir den Geschäftsführer der Firma A angerufen. Er informierte uns, dass die Umzugsmannschaft schnell noch eine Entladung in München mache, aber gegen Mittag bei uns sein werde. Den ganzen Tag haben wir dem Geschäftsführer hinterher telefoniert, aber die 4 Männer kamen erst gegen 20:00 Uhr abends. Statt versprochener 6 Leute kamen nur 4 und die Mitarbeiter waren total erschöpft, weil sie den ganzen Tag in München gearbeitet haben. (Sie haben für einen anderen Umzug 2 LKWs ins 3. Stockwerk ohne Lift entladen).
Die Mitarbeiter haben uns gesagt, dass sie für die Firma B arbeiten, die ein Subunternehmen der Firma A ist.

Da am 16.08 keine Beladung mehr möglich war, haben wir mit den Männern vereinbart, dass sie mit der Beladung am 17.08 Vormittag anfangen. Sie haben uns versichert, dass Sie am 17.08 abends fertig sind und am 18.08 losfahren, so dass am 19.08 in London entladen wird, und wir somit nur einen Tag Verspätung haben.

Mein Mann ist daraufhin losgefahren und ist am 17.08 abends in London angekommen, um in London die Schlüssel von unserer neuen Wohnung in Empfang zu nehmen und es mit der Hausverwaltung zu klären, dass sich der Umzug um einen Tag verschiebt. Es war eigentlich geplant, dass wir am 17.08 zusammen fahren, damit wir am 18.08 die LKW’s in London empfangen, aber wegen der Verzögerung bin ich geblieben, um das Ende der Beladung abzuwarten und die Wohnung abzuschließen. So habe ich mir einen Flug für den 18.08 gebucht.

Die Beladung hat dann aber tatsächlich bis 19.08.11 18:00 Uhr gedauert, also 3 volle Tage!!! (für eine 3-Zimmerwohnung mit Hobbyraum, 49 ccm Ladevolumen). Während dieser 3 Tage wurde es uns stündlich versprochen, dass die Beladung in den nächsten Stunden fertig sein wird, und die LKWs auf dem Weg nach London bald sein werden.
Ich musste meinen Flug auf den 19.08 umbuchen, aber während ich im Flugzeug saß, waren die Männer immer noch in der Wohnung mit dem Umzug beschäftigt.

Der Geschäftsführer der Firma A hat sich einfach ausgeklinkt und ging nicht mehr ans Telefon. Wir haben mit dem Geschäftsführer der Firma B telefoniert, mit der wir eigentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben. Der Geschäftsführer der Firma B wollte auch, dass wir das Geld für den Umzug an ihn bezahlen, sonst hat er uns angedroht, nicht zu entladen. Wir haben aber mit der Firma B keinen Vertrag abgeschlossen und wussten nicht genau, wie die rechtliche Lage ist.

Erst am Montag 22.08.11, sind unsere Möbel in London angekommen. Vor der Entladung haben wir das Geld für den Umzug an die Firma A überwiesen, da der Geschäftsführer der Firma B uns angedroht hat, umzukehren und mit den Sachen zurückzufahren, falls wir nicht vor der Entladung bezahlen. Das Geld war unter Vorbehalt der Rückforderung überwiesen, was auf dem Arbeitsschein der Firma B von uns entsprechend vermerkt wurde.

Wir haben 3 Tage davor in einer leeren Wohnung in London verbracht, ohne unseren Lebenshaushalt normal führen zu können. Wir sind nicht ins Hotel gegangen, weil uns ständig versprochen wurde, dass die Entladung „Morgen" in London stattfinden wird.

Für unsere beiden kleinen Kinder haben wir in München für die Zeit des Umzugs extra ein Babysitting für eine Woche organisiert. Mein Mann hat extra die Zeit im Urlaub für diesen Umzug eingeplant. Die Verzögerung des Umzugs hat unsere Pläne komplett durchkreuzt.

Sehr viele Wertsachen sind auch beschädigt angekommen. Die LKWs waren so beladen als ob sie den Restmüll transportierten. Wir haben ausserdem mittlererweile den Verdacht, dass die Mitarbeiter der Firma A in unserer Wohnung in München Alkohol getrunken haben, da es ja nicht vorstellbar ist, dass man für eine 3-Zimmer-Wohung volle 3 Tage für Beladung benötigt. Ich habe ausserdem am 17.08 während der Beladungsarbeiten in der Wohnung vorbeigeschaut, und habe die Mitarbeiter der Firma B schlafend vorgefunden. Beim Auspacken haben wir festgestellt, dass die Mitarbeiter der Firma B unsere Familiensachen benutzt habe als ob diese ihre eigenen wären. Viele Sachen, wie z. B. Matratze oder Lederhocker sind nun einfach unbrauchbar, weil sie u. a. sehr stark nach Schweiss riechen.

Aus unserer Sicht ist diese Situation unzumutbar. Wir wollen gegen die Firma A klagen und zwar auf finanziellen Verlust sowie auf Schmerzensgeld. Die Firma A arbeitet aus unserer Sicht absolut untransparent.


Die Fragen sind:

1. Ist es in dieser Situation realistisch, von der Firma A eine Kompensation bzw. Schmerzensgeld zu bekommen?
2. Ist es möglich, eine Erstattung des Preises für den Umzug zu bekommen? (Aus meiner Sicht mind. 50%, da die Leistung bei der Beladung einfach total schlecht war. Der Umzug hat insgesamt ca. 7.000 EUR gekostet)
3. Da der Umzug über die Firma A versichert war, können wir den Kaufpreis für die nicht mehr benutzbaren Sachen anfordern? Welche Beweise müssen wir erbringen?

Vielen Dank.


Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Fragen gerne wie folgt:

Zu 1: Ist es in dieser Situation realistisch, von der Firma A eine Kompensation bzw. Schmerzensgeld zu bekommen?

Einerseits sind natürlich die vertraglichen Vereinbarungen mit der Firma A vorrangig gültig, die im Rahmen dieses Forums nicht geprüft werden können. Firma A ist nach Ihrer Schilderung Ihr Vertragspartner, daher sind Ansprüche gegen diese Firma geltend zu machen.

Da Sie eine schriftliche Bestätigung über den Liefertermin haben, können Sie Verzögerungsschäden gegenüber der Firma A geltend machen. Dies wären die Schäden die darauf beruhen, daß die Firma das Liefergut zu spät in London abgeliefert hat (also z.B. die Kosten für den Babysitter, da die Wohnung nicht beziehbar war).

Weiterhin haftet die Firma A auch für Beschädigungen am Umzugsgut. Die Firma haftet während des Transports für die Beschädigung und Verlust der in ihrer Obhut befindlichen Güter. Allerdings ist zu beachten, daß z.B. eine Verschmutzung nicht unbedingt eine Beschädigung ist, wenn der jeweilige Gegenstand gereinigt werden kann.

Schmerzensgeld ist bei der von Ihnen geschilderten Sachlage ausgeschlossen, dies ist nur in einigen gesetzlich bestimmten Fällen möglich, aber nicht bei der mangelhafter Erfüllung von Vertragspflichten.

Zu 2: Ist es möglich, eine Erstattung des Preises für den Umzug zu bekommen?

Nein, dies ist nicht möglich, da die Firma den Umzug – trotz aller Mängel – durchgeführt hat. Sie können lediglich die Schäden geltend machen, die sich aus dem Verzug bzw. den Transportschäden ergeben.

Zu 3: Da der Umzug über die Firma A versichert war, können wir den Kaufpreis für die nicht mehr benutzbaren Sachen anfordern? Welche Beweise müssen wir erbringen?

Hier gilt das unter Ziffer 1 ausgeführte: Die Firma A haftet für Beschädigungen an den transportierten Gütern.
Der Absender hat die Nachweispflicht, daß die betreffenden Gegenstände von dem Umzugsunternehmen schadensfrei übernommen wurde, z.B. durch Frachtbrief oder Empfangsbestätigung.
Wenn nun Beschädigungen etc. vorhanden sind sollten Sie z.B. Fotos von den beschädigten Gegenständen machen.


Die Firma haftet bzgl. der Beschädigung der Gegenstände auf Wertersatz, d.h. der Differenz zwischen dem Wert des beschädigten und dem Wert des unbeschädigten Gegenstands. Entscheidend ist dabei der Marktpreis, wobei eine Vermutung besteht, daß der Kaufpreis der hier relevante Marktpreis ist.

Sie sollten daher Ihnen entstandene Schäden gegenüber der Firma A geltend machen. Wenn die Firma die Zahlung verweigert sollten Sie einen Anwalt beauftragen.


Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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