Instandhaltungsrücklage zweckgebunden?
| 23.03.2007 13:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin LL.M. (oec.) Susann Wipper
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hausverwalter unseres Mehrfamilienhauses verwendet Beträge aus der Instandhaltungsrücklage ohne ET-Beschluss auch für Öleinkäufe. Durch die Entnahmen enstand bereits vor Jahren eine „theoretische“ und eine tatsächlich auf dem Festgeldkonto ausgewiesene IHRL. Der Wertunterschied zwischen den beiden Posten wird immer größer. Auf meine diesbezügliche Beschwerde teilte der HV mir u.a. Folgendes mit:
„ Die Instandhaltungsrücklage in Höhe von xxxxxxxxx EUR setzt sich gemäß Abrechnung zum Jahresende aus den Posten Festgeld (xxxxxxx EUR), Ölbestand, Girokontobestand zusammen.“
Gemäß meiner bisherigen Information ist die IHRL ein zweckgebundenes Kapitalvermögen der ET-Gemeinschaft. Diese bestimmen welche Instandsetzungs- Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aus dieser Rücklage bezahlt werden. Beträge für div. Betriebskonten wie Heizöl, Strom, Versicherungen etc. dürfen nur bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen mit Zustimmung der ET-Gemeinschaft entnommen werden. D.h., dass diese Beträge umgehend auf das IHRL-Konto zurückgebucht werden müssen.
Wie ist die momentane Rechtslage? Gibt es diesbezügliche Urteile vom BGH oder von OLG-s?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ge1947









