Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema zahlt.
Guten Tag,
ein Stammkunde unseres Unternehmens (Handel) meldete Insolvenz an. Wir erhielten vom Insolvenzverwalter des Unternehmens dennoch einen schriftlichen Auftrag per Fax, der mit "Zahlung aus der Insolvenzmasse wird zugesichert" gestempelt sowie vom Insolvenzverwalter gestempelt und eigenhändig vom Insolvenzverwalter unterzeichnet wurde. Es wurde gebeten, dieses Schriftstück der Rechnung beizulegen.
Der Auftrag wurde daraufhin von uns mit Angabe, dass die Lieferung nur aufgrund der Zahlungszusicherung erfolgt, bestätigt sowie ausgeführt.
Nun ist die offene Rechnung (Betrag rund 500 €) über die Fälligkeit. Nach schriftlicher Mahnung erhielten wir vom Insolvenzverwalter ein Fax, in dem er schreibt, dass die Zahlung beim Zahlungslauf nächste Woche erfolge.
Da eine Zahlung dennoch nicht eingegangen ist, haben wir mehrfach telefonischen Kontakt aufgenommen - uns wird immer wieder erklärt, dass sich Zahlungen verzögern, aber nächste Woche erfolgen oder der Betrag bereits überwiesen wurde - die übliche Leier eben.
Unsere Frage: Wie können wir rechtlich gegen den Insolvenzverwalter oder das Unternehmen zur Durchsetzung unserer Forderung vorgehen?
Ist ein gerichtlicher Mahnbescheid möglich - wenn ja, gegen das Unternehmen oder direkt gegen den Insolvenzverwalter?
Besten Dank schon einmal für Ihre Hilfe!
Antwort geschrieben am 14.04.2011 12:57:25
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zu 1) Wie können wir rechtlich gegen den Insolvenzverwalter oder das Unternehmen zur Durchsetzung unserer Forderung vorgehen?
Nach dem geschilderten Verhalten des Insolvenzverwalters bezüglich der weiteren Auftragserteilung und der abgebenen Zusicherung zur Zahlung aus der Insolvenzmasse ist davon auszugehen, dass sich Ihre Forderungen nicht mehr als bloße Insolvenzforderungen darstellen, sondern zu so genannten Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO geworden sind. Massevebindlichkeiten sind Forderungen, die aus der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im eröffneten Insolvenzverfahren stammen und vor den Insolvenzforderungen bedient werden müssen. Daher können Sie wie schon erfolgt Zahlung Ihrer Forderung direkt aus der Insolvenzmasse vor anderen Insolvenzforderungen verlangen und dies auch im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Insoweit können und sollten Sie den Insolvenzverwalter nochmals unter letztmaliger Fristsetzung zur Zahlung unter Androhung einer Zahlungsklage auffordern.
Zu 2) Ist ein gerichtlicher Mahnbescheid möglich - wenn ja, gegen das Unternehmen oder direkt gegen den Insolvenzverwalter?
Ja, dies ist möglich. Sie könnten aber wahlweise auch gleich Zahlungsklage erheben. In jedem Fall ist ein entsprechendes gerichtliches Vorgehen direkt gegen den Insolvenzverwalter „als Verwalter über das Vermögen der Firma X" zu richten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joschko direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
