Insolvenzverwalter fordert durch Verrechnung bezahltes Auto zurück
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtskundige,
ich als Selbstständiger habe zwischen Februar und April diesen Jahres Leistungen für eine andere Firma (eine GmbH, ich habe ein Einzelunternehmen) zu vereinbarten und unbestrittenen Kosten erbracht.
Meine Rechnungen wurden zu einem großen Teil nicht bezahlt.
Um wenigsten einen Teil meiner Aussenstände zu bekommen, bot mir der GF der anderen Firma einen PKW aus dem Firmenfuhrpark zur Teilverrechnung an.
Es wurde also ein Kaufvertrag geschlossen, ich bekam eine Rechnung der Firma (am 20.04.2012)über den Kaufpreis, mit der Bestätigung, dass selbiger in voller Höhe durch Teilverrechnung erbracht sei.
Auto, Schlüssel, Zulassung und KFZ-Brief gingen daraufhin in meinen Besitz über.
Jetzt musste diese Firma Insolvenz anmelden. Es wurde ein Insolvenzverwalter bestellt, der mich bzgl. des Autos zeitnah (Anfang Mai) anschrieb und die Zahlung der obigen Rechnung forderte. Ich antwortete daraufhin, dass sie verrechnet sei und gab meine restlichen noch offenen Forderungen bekannt.
Daraufhin passierte erstmal wochenlang nichts.
Heute bekam ich ein neues Schreiben des Insolvenzverwalters, mit dem mir zum einen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.05.2012 bekannt gegeben wurde und zum anderen (und jetzt nähere ich mich zum Kern meiner Frage) folgendes mitgeteilt wurde (Zitat):
"... Nach meinen Feststellungen war die Schuldnerin Eigentümerin eines PKW xxx, amtl. Kennzeichen xxx. Das Fahrzeug wurde im April 2012 an Sie veräußert und übereignet. Als Kaufpreis vereinbarten wurden € xxxx brutto vereinbart, wobei ich davon ausgehe, dass der Verkehrswert des Fahrzeugs wesentlich höher anzusetzen ist (Eigene Anmerkung: Das sehe ich mitnichten so, das Auto ist über 10 Jahre alt und fast 130000km gelaufen...). Der Kaufpreis sollte mit Forderungen Ihrerseits gegen die Schuldnerin verrechnet werden.
Diese Verrechnungsabrede (bzw. die Herbeiführung der Aufrechnungslage) ist gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar. Hiernach ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag Befriedigung gewährt, die er nicht oder nicht in der Art zu beanspruchen hatte (eigene Anmerkungen: Die Forderungen sind unsbetritten, selbst von Insolvenzverwalter, sie standen kurz vor dem Mahnbescheid und waren/sind aus meiner Sicht sehr wohl beanspruchbar).
Mit der Verrechnung des Kaufpreisanspruches der Gesellschaft gegen Ihre Forderung ist Ihnen als Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag gewährt worden, ohne dass Sie diese Art der Deckung (nämlich die Auf- bzw. Verrechnung) vertraglich hätten einfordern können (eigene Anmerkung: Das sehe ich auch anders - unser "Dienstleistungsvertrag" ist sehr wohl hin zu einer Teilverrechnung geändert worden. Dazu habe ich ein annähernd passendes Schriftstück des damaligen Geschäftsführers und könnte auch auf seine korrekte Aussage zurück greifen).
Rechtsfolge der Anfechtung ist gem. §143 Abs. 1 InsO ein Anspruch auf Rückgewähr der aus der Insolvenzmasse hergegebenen Sache bzw. auf Wertersatz (eigene Anmerkung: Als ich das Auto erwarb, war das keine Insolvenzmasse, es war ja noch nicht mal der Insolvenzantrag gestellt).
Ich habe Sie daher hiermit aufzufordern, das o.g. Fahrzeug bis spätestens 01.Juni.2012 nebst sämtlichen in Ihrem Besitz befindlichen Papieren und Fahrzeugschlüsseln bei dem Auktionshaus xxx abzugeben. ..."
01.06.2012 - heute am 30.05.2012 lag der Brief im Briefkasten (Poststempel von gestern). Vorab, ich bin bis Freitag Abend unterwegs und wäre zeitlich gar nicht in der Lage das Fhzg. abzugeben (2,3 Tage Frist sind ja auch ein Witz).
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe wenig Lust, meinen Verlust noch mehr zu Vergrößern, in dem ich diese Autoteilverrechnung auch noch verliere (zumal meine restlichen Forderungen bei der insolventen Firma mit Sicherheit nicht zu holen sind).
Kann ich mich also dagegen wehren oder wäre das aussichtslos und wenn nicht, wie sollte ich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen.
Insolvenzverwalter fordert









