Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 21.06.2010 18:02:29

Insolvenzverwalter fordert Sozialversicherungsbeiträge zurück

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1593
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema Insolvenzverwalter.
Guten Tag,

meine Frau und ich sind seit 2004 von unserem Arbeitgeber, mit fortlaufenden Lohnzahlungen (sozialversicherungspflichtig), freigestellt worden. 2007 hat unser Arbeitgeber Insolvenz angemeldet.
Nun fordert der Insolvenzverwalter rückwirkend von 2004-2007 an die gezahlten Sozialversicherungbeiträge zurück, gleichzeitig erhielten wir ein Schreiben auf welchem wir unterschreiben sollten das auch wir unsere gezahlten Beiträge möglicherweise zurückerstattet bekommen sollen.
In dem oben angegebenem Zeitraum haben wir Krankenhausaufenthalte incl. Reha-Maßnahmen durchführen müssen.
Ebenfalls ist meine Frau mittlerweile in Rente und auch ich habe den Rentenbescheid ab September 2011 erhalten.

Nun zu unseren Fragen:
1. Ist es Möglich das der Insolvenzverwalter die Sozialversicherungsbeiträge zurückfordert?
2. Falls ja, wie wirkt sich dies auf die durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlten Maßnahmen aus (Muss ich diese zurückzahlen)?
3. Welche Auswirkungen hat es in Bezug auf die Rentenansprüche?



Antwort geschrieben am 21.06.2010 19:42:24
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Ist es Möglich das der Insolvenzverwalter die Sozialversicherungsbeiträge zurückfordert?
Eine Rückforderung von Sozialbeiträgen ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber vertraglich nicht zur Leistung entsprechender Beiträge verpflichtet war. Da Sie und Ihre Frau sich in einem Angestelltenverhältnis befanden, besteht dem Grunde nach eine Sozialversicherungspflicht. Hat sich der Arbeitgeber darüber hinaus auch verpflichtet die Arbeitnehmerbeiträge zu tragen, besteht aus meiner Sicht kein Rückforderungsanspruch. Zudem sind entsprechende Ansprüche jedenfalls für die Jahre 2004-2006 verjährt.

2. Falls ja, wie wirkt sich dies auf die durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlten Maßnahmen aus (Muss ich diese zurückzahlen)?

Eine Auswirkung besteht nur dann, wenn die Beiträge zu Recht durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können. Dann werden aber nicht die erhalten Leistungen abgerechnet, sondern Sie bzw. Ihre Frau müssen entsprechende Beiträge nachzahlen.

3. Welche Auswirkungen hat es in Bezug auf die Rentenansprüche?

Gleiches gilt für die Rentenansprüche.

Um hier noch detaillierter auf die Fragestellung eingehen zu können, bitte ich Sie im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion kurz zu erläutern, auf welcher Grundlage der Insolvenzverwalter die Rückerstattungsansprüche der Insolvenzmasse und damit des ehemaligen Arbeitgebers, sowie auch die mögliche Erstattungsansprüche von ihnen gegenüber den Sozialversicherungsträgern stützt.

Im Zweifel wäre eine Statusanfrage an die Sozialversicherungsträger zu richten, um hier eine abschließende Klärung herbeizuführen, ob etwaige Erstattungsansprüche berechtigt sind.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.06.2010 20:26:30

zu 1.
die Arbeitnehmerbeiträge wurden von unserem Gehalt abgezogen und an die Sozialversicherungsträger abgeführt.
Wie begründet sich die Verjährung der Ansprüche von 2004-2006.
Oder hat der Insolvenzverwalter Sonderrechte diesbezüglich.

zu 2.
Falls wir entsprechende Beiträge für das Jahr 2007 an die Sozialversicherungsträger Nachzahlen müssen, werden diese nach der GKV oder nach der PKV abgerechnet?

zu 3.
Da meine Frau derzeit schon in Rente ist, muss sie die Rente unterbrechen oder reicht ebenfalls eine Nachzahlung.


Wir erhielten kein Insolvenzausfallgeld.
Nach Klage am Sozialgericht Aachen stellte dieses fest das für den Erhalt selbigens kein Anspruch bestand da es sich nach Meinung des Sozialgerichtes nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisses ab 2004 (aufgrund der Freistellung) handelte.
Darauf begründet vermutlich der Insolvenzverwalter seine Forderung.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.06.2010 21:58:34

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Klarstellung.

zu 1 Die Verjährung beträgt bei zu Unrecht abgeführter Sozialbeiträge vier Jahre (nicht drei Jahre, wie ich zunächst angenommen habe).

Der Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt wurden. Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG S-H), Urteil vom 06.07.2007. und Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 06.07.2007, Az. 10 U 1477/06. Insoweit kann der Insolvenzverwalter die Beiträge frühestens ab 2006 zurückfordern. Sonderrechte hat dieser nicht.

Daher sind dann noch die jahre 2006 und 2007 klärungsbedürftig. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass Sie freiwillug versichert sind. Insoweit würde ich zunächst nicht von zu Unrecht gezahlten Beiträgen ausgehen, sondern diese als freiwillige Beiträge zu deklarieren.

zu 2

Etwaige Nachzahlungen bestimmen sich nach den den Tarifen der GKV, wobei hier dann zwischen einer Pflichtversicherung und einer freiwilligen Versicherung noch unterscheiden wäre.

zu 3

Eine Unterbrechung der Rentenzeit ist nicht zu befürchten.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schröter direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Insolvenzrecht letzten Monat:

17
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online