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Insolvenzverfahren, Zutritt zu vermieteten Geschäftsräumen


15.06.2012 17:24 |
Preis: 56,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler


| in unter 2 Stunden

Gegen meine Mieterin, eine GmbH, läuft ein Insolvenzverfahren. Vermieterpfandrecht habe ich geltend gemacht. Ich möchte gerne als Hauseigentümer aus verschiedenen Gründen Zutritt zu den Räumen haben und die Insolvenzverwaltung sagte mir, das darf ich nur mit dem Geschäftsführer, der noch die Schlüssel hat.Ist das richtig? Der Mann ist nicht sehr beweglich.
Der Mietvertrag wurde durch die Insolvenzverwaltung mit einer 3-Monatsfrist gekündigt.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Insolvenzverfahren
15.06.2012 | 18:01

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
231 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist es so, dass der Mieter solange das Mietverhältnis noch besteht Hausrecht hat, auch wenn er die Miete noch bezahlt. Sie als Vermieter haben durchaus das Recht die Mieträume zu betreten, etwa auch um etwaigen Neumietern diese zu zeigen oder gemeinsam mit Handwerkern Schäden zu begutachten oder zu beheben. Wenn Sie die Räume aber eigenmächtig betreten, wäre dies ein Hausfriedensbruch, es sei denn es liegt ein Notfall wie ein Wasserrohrbruch oder ein Feuer vor, beim Sie sofort handeln müssten.

Aufgrund der Insolvenz der GmbH ist Inhaber der Mieterin jetzt der Insolvenzverwalter, der dann auch das Hausrecht inne hat. Er kann somit bestimmen, mit wem Sie die Räume betreten. Wenn dies der Geschäftsführer sein soll, ist dies durchaus in Ordnung, wobei Ihnen je nach Grund Ihres Besichtigungswunsches schon ein zeitnaher Besichtigungstermin eingeräumt werden sollte. Anderenfalls könnten Sie Schadenersatz geltend machen oder jedenfalls damit drohen, wenn Sie die Mieträume einen Neuinteressenten nicht zeigen können und dieser abspringt.

Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Wuppertal

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