Insolvenzrecht
14.05.2012 00:48
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Juli 2011 in Verbraucherinsolvenz.Nun ist es so, das ich einen Telekomvertrag für einen ehemaligen Mitarbeiter übernommen habe und dieser immer noch läuft. Es ist so, das er die entsprechende Karte nutzt.Ich habe mich damals dazu überreden lassen.
Meine Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt irgendeine Auswirkung auf mein Verbraucherinsolvenzverfahren haben kann?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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Insolvenzrecht
14.05.2012 | 08:50
Antwort
von
Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:
In Bezug auf schwebende Verträge, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben, hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht nach
§ 103 InsO. Er kann Erfüllung ablehnen oder Erfüllung verlangen, sprich den Telefonvertrag kündigen. Weitere Auswirkung kommt dem laufenden Telekomvertrag nicht zu in Bezug auf Ihr Insolvenzverfahren. Insbesondere die
Restschuldbefreiung wird hiervon nicht beeinflusst. Ratsam erscheint es, dem Insolvenzverwalter die vorliegenden Umstände jedoch mitzuteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei verbleibenden Unklarheiten stehe ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf Ihnen Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen