Insolvenzantragsverfahren von Bauträger - Sonderkündigungsrecht ?
24.03.2009 17:56 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Fallbeschreibung:
Wir haben bei einem renommierten überregionalen Bauträger einen Vertrag über die Erstellung eines schlüsselfertiges infamilienhauses
abgeschlossen. Vertragsgrundlage ist die Leistungsbeschreibung sowie die VOB. Die Zahlungsmeilensteine wurden nach Baufortschritt vereinbart. Die erste Zahlung ist auch schon erfolgt und der Gegenwert besteht aktuell hauptsächlich in Planungsleistungen (Bodengutachten, Bauantrag, Statik,
Energiebedarfsrechnung, ...) die wir schon ausgehändigt bekommen haben. Dieser Bauträger eine GmbH, gehört organisatorisch u.a. zu einer Holding (Aktiengesellschaft) für die ein Insolvenzantrag bei Gericht gestellt wurde.
Nun haben wir vor einigen Tagen vom Insolvenzverwalter und unserem Bauträger ein Schreiben erhalten, in dem uns mitgeteilt wurde, dass für unseren Bauträger, die GmbH, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Forderungseinzug nur noch auf ein eingerichtetes Anderkonto zu erfolgen hat.
Unter anderem mit folgenden Zeilen:
"....Das Unternehmen (der Bauträger GmbH) wird derzeit durch die
Geschäftsleitung im Benehmen mit dem vorläufigen
Insolvenzverwalter fortgeführt. Die Fertigung bleibt in vollem Umfang
aufrecht erhalten. Auch vertrieblich gehen wir von einem weiterhin planmäßigen Geschäftsablauf und der pünktlichen Belieferung der Kunden des Unternehmens aus.
Darüber hinaus erarbeiten die Geschäftsleitung und der vorläufige
Insolvenzverwalter derzeit ein Konzept, welches die Substanz
Unternehmens Sicherstellen soll. Gespräche und Verhandlungen mit potentiellen Investoren werden hierzu zeitnah aufgenommen.
Wir dürfen Sie als Kunden (der Bauträger GmbH) daher bitten, dem
Unternehmen in dieser schwierigen Situation die Treue zu halten. ..."
Nun unsere Fragen:
1.) Da unser Vertrauen in den Bauträger nun gestört ist und selbst
bei einer vorläufigen Weiterführung der Geschäfte eine drohende Insolvenz während der Bauzeit möglich und wahrscheinlich sein kann, gibt es in dieser Situation ein Sonderkündigungsrecht von unserer Seite?
2.) Im Vertrag wurde für Fälle einer "NORMALEN" Kündigung und dadurch bei Ausfall von weiteren Zahlungsmeilensteinen einen Aufwandsentschädigung von 5% pro Meilenstein vorgesehen was nach überschlägiger Kalkulation ca. 40 TEuro ausmacht. Kann seitens des Unternehmens dieser Anteil in der derzeitigen Situation (bei einer Kündigung von unserer Seiten) eingefordert werden?
3.) Falls wir Aufgrund der fälligen Entschädigung und dem verbundenen Verlust nicht aussteigen können, auf was ist in der weiteren Zusammenarbeit /Geschäftsbeziehung zu achten?
4.) Wir sollten nun schon seit einigen Tagen ein Ergänzungsangebot
bekommen welches dann den bestehenden Lieferumfang erweitern soll. Unter anderem wir dieses Angebot mit Hinweis auf das laufende Insolvenz- /-antragsverfahren nicht zugestellt. Das zu erstellende Objekt macht aber ohne die Merkmale und Inhalte des Ergänzungsangebotes für uns keinen Sinn. Was für Möglichkeiten haben wir hier?









