vor zwei Monaten habe ich bei einem Internet-Ticketverkäufer Flüge für den nächsten Sommer mit einer namhaften deutschen Linienfluggesellschaft in die USA und zurück gebucht.
Die E-Tickets habe ich ausgedruckt. Es liegen sowohl so genannte Reservierungsnummern der Airline vor als auch die Flugreservierungscodes, mit denen ich die "gebuchten" Flüge bei Amadeus abrufen kann. Außerdem kann ich auch Ticketnummern abrufen, sehr lange Nummern, die mit 881 beginnen.
Nun bin ich durch Zufall auf die Internet-Seite eines Flug-Preisvergleichers gestoßen, der darüber informierte unseren Ticketverkäufer aus seiner Anbieter-Liste entfernt zu haben, da das Unternehmen bei der IATA mit über 30 Millionen € in der Kreide stünde und damit so gut wie insolvent sei.
Daraufhin habe ich die Fluglinie sowohl über die telefonische Hotline als auch über E-Mail gebeten, mir die Flüge zu bestätigen. Sie konnten die Flüge zwar abrufen, waren aber nicht bereit, mir irgendwelche Zugeständnisse zu machen, ob wir im nächsten Sommer mitgenommen würden. Wir wurden auf das Internet-Reisebüro verwiesen...
Wir würden gerne den weiteren Verlauf unserer USA-Reise buchen, haben aber Bedenken wegen der Sicherheit der Flugtickets.
Bezahlt wurde mit Kreditkarte, der Betrag ist am 16.11.09 von meinem Konto an den Internet-Ticketverkäufer geflossen.
Mich interessiert nun, wie sicher unsere Flüge sind. Gibt es eine Möglichkeit, sich dessen irgendwie zu vergewissern oder sollten wir lieber unser Geld zurückholen, was meines Wissens bei Kreditkartenzahlung in einem Zeitraum von 6 Wochen keine allzu großen Probleme machen dürfte.
Bei einer Restunsicherheit, wie hoch wären hier die Stornogebühren?
Vielen Dank für eine Antwort!
MfG
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 9.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.12.2009 22:40:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Hinsichtlich des Tickets gehe ich davon aus, dass dieses auf die Airline ausgestellt ist und unmittelbar zum Reiseantritt berechtigen würden. Dann ist davon auszugehen, dass der Beförderungsvertrag auch endgültig geschlossen wurde und Sie zu den vereinbarten Terminen befördert werden (müssen).
Grundsätzlich ist die Kreditkartenverfügung nicht immer widerrufbar. Sie stellt - für den unterschriebenen Beleg - eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung dar. Bei Internetgeschäften werden Sie mit dem Hinweis, es handele sich um einen Missbrauch wohl zu einer Stornierung der Auszahlung kommen können.
Ob und in wie weit Stornogebühren anfallen, kann so nicht gesagt werden. Zum einen kommt es auf den Vertrag (also die Art der Tickets) zum anderen darauf an, ob überhaupt ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Wäre dies nicht der Fall, könnte die Airline keine Stornogebühr fordern, aber ggf. der Internetverkäufer.
Zur Sicherheit muss aber unbedingt bewertet werden, ob tatsächlich wirksame Tickets, die zur Beförderung berechtigen - augestellt wurden.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.12.2009 23:11:47
Sehr geehrter Herr Steininger,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Leider ist die Frage nach der Sicherheit und Gültigkeit unserer Buchung bzw. Flugtickets noch nicht beantwortet: Wie ist es uns möglich, zu bewerten, ob wirksame Tickets, die zu einer Beförderung berechtigen, vorliegen? Hier stellt sich außerdem wiederholt direkt die Frage, warum die Fluggesellschaft eine klare Aussage vermeidet, wo ihr doch unsere Buchungsdaten vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Steininger,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Leider ist die Frage nach der Sicherheit und Gültigkeit unserer Buchung bzw. Flugtickets noch nicht beantwortet: Wie ist es uns möglich, zu bewerten, ob wirksame Tickets, die zu einer Beförderung berechtigen, vorliegen? Hier stellt sich außerdem wiederholt direkt die Frage, warum die Fluggesellschaft eine klare Aussage vermeidet, wo ihr doch unsere Buchungsdaten vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2009 07:23:05
Auf diesem Wege ist natürlich die Sicherheit zu den Tickets die Sie gerne hätten, nicht zu geben.
Momentan gehe ich davon aus, dass der Händler die Tickets austellen durfte und damit Ihre Zahlung bereits schuldbefreiend gegenüber der Airline war. Der Händler wäre dann nicht nur Vermittler sondern auch Inkassoberechtigt. Dafür spricht auch. dass die Airline für die Tickets kein weiteres Mal Geld fordert.
Wenn Sie weitere Sicherheit benötigen, solltenSie einen Kollgenen vor Ort unter Vorlage der Unterlagen einschalten, damit dieser die Airline kontaktiert, nachdem die Papiere im Original geprüft wurden.
Ich bedaure, Ihnen hier nicht die gewünschte Antwort zur Sicherheit geben zu können, aber ohne weitere Information ist dies einfach nicht möglich.
Auf diesem Wege ist natürlich die Sicherheit zu den Tickets die Sie gerne hätten, nicht zu geben.
Momentan gehe ich davon aus, dass der Händler die Tickets austellen durfte und damit Ihre Zahlung bereits schuldbefreiend gegenüber der Airline war. Der Händler wäre dann nicht nur Vermittler sondern auch Inkassoberechtigt. Dafür spricht auch. dass die Airline für die Tickets kein weiteres Mal Geld fordert.
Wenn Sie weitere Sicherheit benötigen, solltenSie einen Kollgenen vor Ort unter Vorlage der Unterlagen einschalten, damit dieser die Airline kontaktiert, nachdem die Papiere im Original geprüft wurden.
Ich bedaure, Ihnen hier nicht die gewünschte Antwort zur Sicherheit geben zu können, aber ohne weitere Information ist dies einfach nicht möglich.
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