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Frage geschrieben am 06.01.2009 17:04:46

Insolvenz - Kontopfändung - Umleitung

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3841
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 313 weitere Antworten zum Thema Insolvenz.
Guten Tag,

mein Mann (selbständig ) hat im Jahre 2004 um einer Kontopfändung
Titel - wegen Kindesunterhalt ) zu umgehen
eine Geschäftsrechnung auf das Konto seines Freundes umgeleitet.

Er hat mittels Fax - nachträglich auf der Rechnung die Kontendaten für die Überweisung abändern lassen.

Die Überweisung sah dann wie folgt aus:

Zahlungsempfänger als Text -Mein Mann

Kontonummer - die Daten seines Freundes

(beide sind bei der gleichen Bank )

Mir ist klar, dass die Bank düe Überweisung nicht hätte annehmen
dürfen wegen den unterschiedlichen Daten und diese an den
Absender zurückgeben hätte müssen ( über 10.000,-- ) €.
Ich rief die Bank an, Rechtsabteilung, die sicherte mir zu, dass
restliche Geld das noch auf dem Konto des Freundes ist zu sichern,
einen Teil hatte er bereits abgehoben - obwohl nicht Empfänger und
er vorsätzlich diesen in meinen Augen Betrug mitgetragen hat und die Angelegenheit zu klären - habe ich sofort per Aktennotiz
festgehalten ( Tag, Zeit mit wem usw. )

Ich habe nun um Herausgabe des Geldes geten, da wenn es
ordnungsgemäß verbucht worden wäre, meine Kontopfändung gegriffen hätte.

Nun meine Frage es ist mir klar, dass die Bank das Geld an die Firma zurückschicken muss. ( Ein großer Discounter, der im
vergangenen Jahr sehr negativ in der Presse war - aber hier nichts
dafür kann ).

Wie kann ich bei dieser Firma nun mein Geld pfänden sollte es
die Bank tatsächlich dort hinschicken müssen?

Außerdem kann ich den Freund meines Mannes verklagen auf
Herausgabe dieses zu unrecht erhaltenen Geldes - bzw. auf Grund
dieses Betruges ? Es war vorsetzlich - die Rechnung war gchrieben und nachträglich per Fax wurde abgeändert ). ?

Damit aber für Sie nicht alles zu einfach wird, möchte ich es noch
ein bischen komplizieren ( ich kann nach 8 Jahren Scheidungs-
krieg - kein Unterhalt - kein Zugewinn - doch schon wieder lächeln :-))
im Jahr 2005 ging mein Mann mit seiner Firma und privat in Insolvenz - hat jetzt evtl. der Insolvenzverwalter zugriff auf dieses
Geld?

Obwohl Forderung aus dem Jahr 2003/2004 und Insolvenz Nov. 2005? Und Betrug 2004 ?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Hilfe



PS. Ich weiß nicht, ob Sie Zugriff auf meine div. Anfragen haben -
da ich seit 8 Jahren um das Überleben und um meinen Zugewinn kämpfe - bin ich bankrott ( alle aber auch alle haben verdient,alle
Prozesse habe ich gewonnen -Geld habe ich noch keins gesehen
kann ich leider nicht mehr bezahlen.

Sollten Sie sich erbarmen -
wenn ich in einer
Zwangsvollstreckung ( Haus )gegen meinen Ex-Mann betrieben durch die Hausbank -andere Bank wie oben ) in der Insolvenz- beitrete ( bin 2. Gläubigerin im Grundbuch nach Bank - mit welchen
Kosten muss ich dann rechnen ?

Ich kann mir weder einen Rechtsanwalt noch die Gerichtskosten
leisten. Ich habe 5 Prozesse gegen meinen Mann gewonnen und
muss jetzt als 2. Schuldnerin die Gerichtskosten meines Ex-Mannes
übernehmen, da dieser ja Insolvent ist und sämtliche Anwaltskosten
tragen - obwohl ich gewonnen hábe.

Nur zur Ergänzung - dieser erhält von seinem Insolvenzverwalter
mtl. 1.000,-- € - und wollte unbedingt letztes Jahr eine Urlaubsreise
nach Brasilien buchen ( ging leider nicht, da ich seinen Reise-
pass einziehen lies offener Titel Kindsunterhalt - aber was auch ganz toll ist, er gibt mtl.
nachweisbar bei eBay ca. 300,-- bis 400,-- € für seinen Hobby aus
( seit nunmehr 10 Monaten ). hat einen PKW, wohnt auf 180 qm
Wohnfläche in seinem Haus - ohne Miete - kann Wasser Strom Heizung bezahlen -

weder den Insolvenzverwalter interesiert es - noch das Insolvenzgericht
- beide habe ich ungefähr vor einem halben Jahr darüber informiert.
wo hat er dieGelder her für einen solchen Lebensatandart








-- Einsatz geändert am 12.01.2009 16:05:40


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.01.2009 18:27:59
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Ihre Fragen kann ich wie folgt antworten.

Wegen der Insolvenz Ihres Mannes kommen wegen der fehlgeleiteten Überweisung lediglich Schadensersatzansprüche gegen die Bank in Betracht.

Die Überweisung hätte nach den hierfür geltenden Regelungen nicht dem Konto des Freundes gutgeschrieben werden dürfen, da im beleglosen wie auch beleghaften Überweisungsverkehr der angegebene Name maßgeblich ist. Verletzt diese Bank aber diese Pflicht, so kann hieraus der Begünstigte Rechte herleiten, denn er hat einen Anspruch auf Gutschrift für ihn eingehender Überweisungen. Da der Anspruch gepfändet war, hätten Sie diesen Anspruch ausüben können. Dies hätte Ihnen allerdings nur dann etwas gebracht, wenn ein Guthaben auf dem Konto entstanden wäre.

Aufgrund des zeitlichen Ablaufes sollten Sie aber beachten, dass dieser grundsätzliche Anspruch verjährt sein dürfte und wegen der zwischenzeitlichen Insolvenz eine Gutschrift in die Masse, sprich an den Insolvenzverwalter fallen würde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Wenn also die Bank die Einrede der Verjährung erhebt, hätten Sie keine weiteren Möglichkeiten.

Sie sollten dennoch der Bank gegenüber vertreten, dass Sie als Pfändungsgläubigerin den Anspruch auf Gutschrift gepfändet haben und daher auf Schadensersatz wegen Vereitelung der Gutschrift bestehen. Sofern die Bank keine Verjährung geltend macht, können Sie Ihren Anspruch weiter verfolgen. Hinzu kommt, dass die Bank nach Ihren Schilderungen den Fehler eingeräumt hat.

Sollte die Bank das Geld trotz des erheblichen Zeitablaufes und der teilweisen Verfügung an die überweisende Firma zurückschicken, so könnten Sie dieser gegenüber den Anspruch Ihres Mannes auf Bezahlung seiner Rechnung wegen der zwischenzeitlichen Insolvenz nicht mehr pfänden. Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind in der Insolvenz, die ja eine Gesamtvollstreckung ist, nicht möglich.

Sie müssen als eingetragener Grundpfandrechtsgläubiger (sicherungshypothekengläubiger) nicht unbedingt beitreten, wenn aus einem vorrangigen Recht die Zwangsversteigerung betrieben wird. Ihr Recht wird berücksichtigt, soweit nach Befriedigung des vorrangigen Rechtes Übererlöse vorhanden sind. Die Kosten für einen Beitritt betragen 50,- EUR zuzüglich kosten für die Zustellung. Weitere Verfahrenskosten werden direkt vom Erlös abgezogen.

Strafrechtliche Aktivitäten haben letztlich keine Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg für Sie. Beim Betrug müsste eine Vermögensbeschädigungsabsicht vorgelegen haben, die hier nicht nachweisbar sein dürfte.

Sie sollten nach wie vor dem Gericht gegenüber Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung mitteilen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.01.2009 10:50:14

Vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Fragen -

was das Thema Verjähung betrifft, so bin ich der Meinung, das
dies nicht zutrifft - 3.1.2005 erfahren vom Betrug und bei Bank
gemeldet. 20.11.08 Staatsanwaltschaft mitgeteilt, 31.12.08 noch
mals Bank mitgeteilt (Anspruch), so dass die Verjährung hier
nicht greift -
Laut Ihrer Aussage bezahle ich nur 50,00 €f ür den Beitritt zur
Zwangsversteigerung + Zustellkosten -Das Amtsgericht meinte aber telefonsich im Sept. 08, dass ich sehr wohl alle Kosten mitbezahlen müsste venn ich der Zwangsversteigerung Beitrete - alle Rechnungen
gingen hier geteilt durch zwei - da der Insolvenzverwalter schon
wieder mit dem Gedanken spielt die Immobilie ( Wert 300.000,--)
abreisen zulassen und nur das Grundstück verkaufen will - muss
ich etwas unternehmen, da dies bestimmt nicht zulässig ist

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.01.2009 13:35:30

Sehr geehrte Fragestellerin,

falls sich die Bank nicht auf Verjährung (Grundsatz: 3 Jahre ab Schluß des Jahres in dem der Anspruche entstanden ist= Ende 2004) beruft (das könnte wegen der zwischenzeitlichen Verhandlungen mit Ihnen auch in der Tat unzulässig sein) können Sie und sollten Sie Ihre Ansprüche wegen der nicht beachteten Pfändung weiter verfolgen.

Der Beitritt zur Zwangsversteigerung kostet Sie 50 EUR zuzüglich Zustellungskosten. Natürlich könnte es sein, dass das Gericht sie zur Zahlung eines Kostenvorschusses auffordert. Da die Hausbank aber erstrangig betreibende Gläubigerin ist, werden die Kosten - wenn noch nicht erfolgt - vorschußmässig von dieser angefordert. Sie können ja auch beitreten, wenn das Gutachten bereits gefertigt ist. Welche weiteren Kosten dann im Rahmen des Verfahrens anfallen sollten, die Sie zur Hälfte mittragen müssten, ist nicht ersichtlich.

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