Innerhalb welcher Frist muss Sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen?
| 27.06.2011 09:42 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Anwalt,
vor ca. 8 Wochen ist meine Großmutter verstorben. Alleinerbe lt. notar. Testament ist Ihr Ehemann; ihre Tochter (einziges Kind = meine Mutter) erhält den Pflichtteil. Nun die Fragen:
Innerhalb welcher Frist muss Sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen?
Sollte sie auf den Pflichtteil verzichten wollen, welcher Form bedarf es dazu?
Wenn Sie Ihren Pflichtteil in Anspruch nimmt kann ich als ihr Sohn dann meinerseits sofort (also vorab) meinen Pflichtteil von ihr einfordern?
Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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