Inkassso durch Zahlungsverzug - aber ärztliche Leistung nicht vollständig erbracht
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Zahnarzt hat mir einen Kostenplan über 4000€ vorgelegt, der von mir unterschrieben wurde und auch von meiner privaten KV genehmigt wurde.
Diese dort genannten Leistungen wurden nur zum Teil erbracht, da z.B. die Teilkrone farblich zweimal nicht gepasst hattte. Seitdem laufe ich mit einem Provisorium herum.
Zudem wurden bei der Zahnfleischverpflanzung nicht der gewünschte Effekt erreicht, was mir auch die behandelnde Ärztin bestätigte, das würde sie mir beim nächten Termin noch mal versuchen...
Das Bleaching übernimmt die PKV nicht, doch auch dieses führte zu keinem guten Erfolg, diese Rechnung steht auch noch über 500€ aus.
Jetzt erhalte ich einen Brief von einem Inkassounternehmen, auf den ich nicht geantwortet habe, mit der Aufforderung zu zahlen inkl. der Verzugszinen etc.
Meine Fragen:
Bin ich schon in Verzug gekommen, obwohl die Leistungen nicht ganz und auch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden?
Muss ich die Rechnung ganz bezahlen, obwohl nicht alles erledigt wurde.
Die weiteren Behandlungen möchte ich dort nicht mehr durchführen lassen, bin ich verpflichtet mir noch die Krone einsetzen zu lassen, sie wurde ja für mich erstellt?
Was raten Sie mir?
Vielen Dank,
Ihr Patient
Leistung Zahlungsverzug









