Inkassobüro - Überprüfung Forderung u. Einigungsgebühr
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Inkasso, Mahnungen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Sachverhalt:
Im September 2007 kam Inkassoschreiben.
Hauptforderung 3452,68 Euro
unverzinsliche Nebenforderung 10,07 Euro
(Mahn- und Gerichtskosten
Verzinsliche Nebenforderung 845,81 Euro
(4 % Zinsen darauf 119,35 Euro
(9 % Verzugszinsen von der jeweils
durch Zahlung verminderten Haupt-
forderung seit dem 04.04.1990 bis
04.04.1994 1366,67 Euro
Auslagen pauschal 20,00 Euro
19 % Mehrwertsteuer hierauf 3,80 Euro
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Gesamtforderung 5814,58 Euro
Aufstellung wie vor vom Inkassobüro
Im Vollstreckungstitel steht folg.
Der Beklagte (also ich) wird wie folgt verurteilt:
an die Klägerin zu zahlen 6742,86 DM
Deutsche D-Mark nebst 9 % Zinsen
aus 5 659,81 DM seit dem 13.10.1989
nebst 9 % Zinsen aus 1 093,08 DM
seit dem 04.04.1990 zu zahlen.
Kostenfestsetzungsbeschluß:
Die Kosten werden auf 251,14 DM (Deutsche Mark)
festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist mit 4 % Zinsen jährlich ab dem 24.09.1990 zu verzinsen.
Frage 1: Sind die Zinsen verjährt oder nicht. Stimmt diese Aufstellung des Inkassobüros zu der Verurteilung aus dem Urteil ? Könnte dies mal jemand vom Fach nachrechnen ?
Kann ich etwas zurückverlangen nach ich die Forderung bezahlt habe, falls die Forderung nicht korekt ist ?
Weiter:
Ich habe dann eine Ratenzahlung in Höhe von 100 Euro pro Monat mit dem Inkasso vereinbart aufgrund der Forderungsaufstellung wie am Anfang des Schreibens aufgeführt.
Im September 2010 hat mir das Inkassobüro eine Forderungsaufstellung geschickt mit einem Zwischenstand der bezahlten Beträge und der Restforderung.
Bei diesem Schreiben erhöhte sich die ursprüngliche Forderung wie am Anfang dieses Schreiben um folg. Positionen:
Einigungsgebühr 338,00 Euro
19 % MWST auf Einigungsgebühr 64,22 Euro
Auslagen (MWST pflichtig 30,50 Euro
Bearbeitungsgebühren 0,00 Euro
19 % MWST auf Auslagen u. Bear-
beitungsgebühr 5,81 Euro
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Gesamterhöhung 438,53 Euro
Detaillierte Frage klipp und klar:
Muß ich diese 438,53 Euro zahlen oder nicht ?
Argumente dagegen:
Aufgrund der Forderungsaufstellung aus 2007 habe ich die Ratenzahlung vereinbart u. diese ist meines erachtens rechtsverbindlich. Dort war keine Einigungsgebühr aufgeführt. Im Jahre 2010 dann nachträglich aufgrund eines Zwischenbescheides mit einer Einigungsgebühr daher zu kommen, halte ich nicht für haltbar.
Nachdem die Forderung aus der Vereinbarung aus 2007 nun bezahlt ist, möchte ich den Vollstreckungstitel ausgehändigt bekommen. Den geben die mir aber nicht, weil diese Einigungsgebühr u. Kosten wie vor in Höhe von 438,53 Euro nicht bezahlt sind.
Wie komme ich zu den Vollstreckungstitel ?
Wer zahlt die Kosten, wenn ich nun einen Anwalt einschalte um die Herausgabe des Titels zu betreiben ?
Ich bitte Sie höflichst, die Fragen konkret zu beantworten. In der Vergangenheit habe ich in diesem Portal die Fragen nicht immer verständlich beantwortet bekommen.
Ein Inkassobüro weis die Rechtslage sehr genau, sonst hätten die keine Inkassozulassung. Diese können sich sämtlicher Fachleute bedienen um die Rechtslage korrekt zu beurteilen. Weiter speichern die noch solche Sachen u. geben unter Umständen schlechte Auskünfte, weil hier noch eine Sache gespeichert ist, die evtl. nicht rechtens ist.
Kann ich Schadenersatz verlangen, falls wegen so einer Sache mein Immokredit nicht verlängert wird ?
Wie sagt man so schön, wer das nicht ausführlich macht oder der gebotene Betrag zu niedrig sein sollte, sollte nicht mitbieten.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Inkassobüro Forderung









