habe bei 1-2-3.tv die 2. Mahnung 3 Tage zu spät Überwiesen aber ich hab sie Überwiesen.
Nun habe ihc letzte Woche ein Inkassoschreiben bekommen, ich sollte es bis 22.03 Überweisen, allerdings war ich 14 Tage im Urlaub.
Nun steht darunter das wenn der Termin erfolgslos verstreicht, wird die Restforderung gerichtlich geltend gemacht.
Es handelt sich um das Inkasso Unternehmen DEBIN!
MfG
Antwort geschrieben am 25.03.2011 21:07:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 104
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ihrer Schilderung nach gehe ich davon aus, dass die geltend gemachte Forderung von 1-2-3.tv grundsätzlich berechtigt ist. Leider kann ich nicht nachvollziehen, ob das Inkassounternehmen die gesamte Forderung oder nur noch Rechtsverfolgungskosten geltend macht. Weiter ist nicht ersichtlich, ob Sie den gesamten geforderten Betrag einschließlich Mahnkosten beglichen haben oder nur einen Teil der geltend gemachten Forderung.
Wenn Sie die gesamte Forderung (Rechnungsbetrag zzgl. Rechtsverfolgungskosten) beglichen haben sollten, bestünde kein Grund mehr, Sie gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Sie sollten aus Gründen der Vorsicht kontrollieren, ob Sie die Überweisung korrekt ausgeführt haben.
Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit, dass die Rechnung beglichen wurde. Möglicherweise haben sich Zahlung und Mahnung nur zeitlich überschnitten. Bewahren Sie bitte den Kontoauszug für Beweiszwecke auf.
Soweit Sie lediglich den Rechnungsbetrag beglichen haben sollten und nunmehr wegen der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen werden, so haben Sie diese zu begleichen, wenn das Inkassounternehmen nach Mahnung von 1-2-3.tv, aber noch vor Ihrer Zahlung beauftragt wurde.
Dass Sie im Urlaub waren, ist leider in diesem Zusammenhang ohne Belang. Nach erfolgter Bestellung und ggf. Erhalt der Ware mussten Sie damit rechnen, eine Rechnung zu erhalten bzw. mussten Sie nach Ablauf des Zahlungsziels mit dem Eingang von Mahnungen rechnen. Entsprechend hätten Sie Vorkehrungen hierfür treffen müssen. Auch hätten Sie nach erfolgten Mahnungen durch 1-2-3.tv mit weiteren Rechtsverfolgungsmaßnahmen rechnen müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.03.2011 23:55:07
Und was muss ich mir unter "gerichtlich geltend" Vorstellen, hilft es wenn ich einfach die Restzahlung erledige oder muss ich mit schlimmeren jetzt schon rechnen?
Und was muss ich mir unter "gerichtlich geltend" Vorstellen, hilft es wenn ich einfach die Restzahlung erledige oder muss ich mit schlimmeren jetzt schon rechnen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.03.2011 20:04:56
Sehr geehrter Fragesteller,
unter gerichtlich geltend machen, versteht man die Erhebung einer Klage oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wenn Sie die Restforderung beglichen haben, besteht kein Interesse mehr gegen Sie vorzugehen. Nach Zahlung dürfte sich alles erledigt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
Sehr geehrter Fragesteller,
unter gerichtlich geltend machen, versteht man die Erhebung einer Klage oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wenn Sie die Restforderung beglichen haben, besteht kein Interesse mehr gegen Sie vorzugehen. Nach Zahlung dürfte sich alles erledigt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
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