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Frage geschrieben am 28.12.2010 19:06:40

Inkasso/ Verjährung

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1298
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ein Inkasso Unternehmen schickt mir einen Mahnbescheid von einer Bank wo ich vor über 14 Jahren einmal Kunde war.
Ich weis das ich bei dieser Bank Schulden hatte. In welcher höhe kann ich wirklich nicht mehr sagen.
Habe 1996 Deutschland verlassen und im Ausland gelebt.
Und lebe jetzt seit über 9 Jahren wieder in Deutschland.
Jetzt wie gesagt kam eine Auffoderung eines Inkasso Unternehmen die über eine 5 stellige Summe läuft und von mir beglichen werden soll.
Zu meiner Frage, sind die Ansprüche nicht schon Verjährt? Und wieso kommt jetzt erst ein Schreiben vom Inkasso? Und nicht schon viel früher.



Antwort geschrieben am 28.12.2010 19:15:07
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Die Forderung der Bank sollte verjährt sein und dann müssten Sie sich darauf berufen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Bank einen Titel gegen Sie erwirkt hatte, denn ein solcher Titel gilt dann 30 Jahre. Dann wären aber zumindest ein Teil der Zinsen verjährt.

Sie müssten also prüfen, auf welcher Grundlage die Forderung gegen Sie beruht, auf einem Titel oder ohne Titel, dann wäre wohl Verjährung längst eingetreten.

Eine Überprüfung durch mich wäre ohne weiteres möglich, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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ra.zuern@gmail.com

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Inkasso/ Verjährung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-12-28
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