Frage geschrieben am 22.02.2010 02:55:42
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Inkasso-Firma fordert Geld ein nach über 15 Jahren
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1914Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zu damaliger Zeit hatte ich auch einen Bankkredit über meine Hausbank laufen. Aufgrund Scheidung und Verlustes meines Arbeitsplatzes wurde ich 1985 zahlungsunfähig und musste damals auch den EV abgeben. Allerdings weiß ich heute nicht mehr, wer damals die Abgabe zum EV vorantrieb, meine Hausbank oder das Autohaus. Soweit ich mich noch erinnern kann, war es damals die Hausbank gewesen.
Das Autohaus über die damals die Autofinanzierung lief, gab danach die Forderung an diesen Inkasso-Dienst ab.
Ich habe später versucht (bis in die 90er hinein) sämtliche Schulden wieder abzubauen und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Forderung an das Inkasso-Unternehmens beglichen wurde. Anfang bis Mitte der 90er betrieb ich selbstständig einen Büroservice und war schon aus diesem Grunde stark bemüht gewesen, mir sämtliche Altlasten vom Hals zu schaffen. Seither habe ich einen einwandfreien Leumund und absolut keine Kredite mehr am Laufen (quasi nach dem Motto: Gebranntes Kind scheut das Feuer).
Das dachte ich bisher! Denn jetzt, über 15 Jahre später, tritt plötzlich - wie aus dem Nichts - o.g. Inkasso-Unternehmen erneut in Erscheinung und macht zv.g. Forderung geltend. Mit der Ankündigung, falls dieser Betrag nicht in monatlichen Raten von je 50,- Euro beglichen wird, würde man mir das Konto pfänden.
Der Wortlaut: "Sie müssen damit rechnen, dass in Kürze eine Kontopfändung und damit eine Kontosperrung ausgebracht wird!"
Ebenfalls stand in dem Schreiben, dass alle bisherigen Einigungsversuche mich nicht dazu bewegen konnten, meine Schulden zu begleichen. Nun, ich hatte seit Anfang der 90er nichts mehr von diesem Inkasso-Dienst gehört.
Der springende Punkt ist aber der: Ich habe aus dieser Zeit keinerlei Bankbelege oder ähnliche Unterlagen mehr, somit auch keine Beweismittel. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen ist schon lange abgelaufen. in der Zwischenzeit bin ich ein paarmal umgezogen und da wandern immer wieder Unterlagen in den Schredder. Somit auch diese! Denn wer rechnet schon damit, dass nach über 15 Jahren ein Unternehmen nochmals kommt und wieder eine Forderung geltend macht, bei der man sicher ist, diese schon lange beglichen zu haben. Tja, wenn man wüßte …
Nun zu meinen Fragen: Kann der Inkasso-Dienst so ohne weiteres eine Kontopfändung veranlassen oder gibt es hier (trotz damaliger Abgabe des EV's) Verjährungsfristen? Denn ich weiß nicht, wer damals die Abgabe des EV's veranlasst hat, ob Hausbank oder Autohaus. Das Inkasso-Unternehmen jedenfalls nicht, denn es trat erst nach Abgabe des EV's in Erscheinung (Abtretung der Forderung an das Inkasso-Unternehmen).
Und wie kann ich dagegen vorgehen? Denn ich habe das dumpfe Gefühl, dass versucht wird, eine längst beglichene Forderung ein zweites Mal einzutreiben.
Im Voraus recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Antwort geschrieben am 22.02.2010 03:50:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
Bewertungen: 171
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ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Da Sie von einer eidesstattlichen Versicherung sprechen, muss damals die Zwangsvollstreckung gegen Sie betrieben worden sein. Insoweit muss also die Bank einen rechtskräftigen Titel gegen Sie erwirkt haben. Gab es denn ein Gerichtsverfahren, einen Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde? Denn ein Bankdarlehen allein, gewährt noch keine Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung.
Soweit es allerdings einen Vollstreckungstitel gab (und davon gehe ich aus, soweit Sie von einer EV sprechen) sieht das Gesetz in § 197 Abs I Nr 3 bzw 4 eine dreißigjährige Verjährungsfrist vor, sodass die Möglichkeit eines Vorgehens nach 15 Jahren theoretisch denkbar wäre.
Da Sie allerdings ausführen, der Meinung zu sein, den vermeintlich ausstehenden Betrag zu vorangegangener Zeit schon beglichen zu haben, wäre der titulierte Anspruch ohnehin erloschen. Problematisch ist nur, dass Sie dies beweisen müssten. Soweit Sie also keinerlei Unterlagen hierüber mehr haben, könnte dieser Ansatzpunkt durchaus problematisch sein, wobei Sie sich bei Ihrer damaligen Hausbank erkundigen könnten, ob Ihre Kontobewegungen über die zehnjährige Aufbewahrungsfrist hinaus noch (allerdings gegen Entgelt) zur Verfügung stehen.
Sollten Sie keinerlei Auskunft über Ihre Bezahlung des noch ausstehenden Betrages auffinden können, könnte man in Ihrem Falle jedoch an eine sog. Verwirkung denken. Ein Recht (auch ein rechtskräftig festgestelltes) ist nämlich dann verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat (und sich dem gesamten Verhalten nach auch darauf einrichten durfte), dass dieser das Recht nicht mehr geltend macht. Bei einem Zeitraum von 15 Jahren bzw. abstellend auf den Zeitpunkt des letzten Zwangsvollstreckungsversuch s(der Ihren Ausführen zur Folge ebenfalls zeitlich lange zurückliegen dürfte) wäre nach meiner ersten Einschätzung dieses Recht auf Zwangsvollstreckung tatsächlich verwirkt.
Sollte also ein Titel bestehen und die Kontopfändung beantragt werden, müssten Sie sich allerdings gerichtlich wehren.
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe ich Ihnen jederzeit und gern für kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,
Ihr
Alexander Stephens
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