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Frage geschrieben am 04.06.2008 15:18:00

Inkasso-Androhung wegen angeblich unbezahlter Rechnungen

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2931
Vorige Tage erhielt ich als Mitglied der Car Sharing Initiative „Green Wheels“ eine Mahnung (Betrag 1.332,80 Euro). Rechnungen, die uns angeblich schriftlich zugegangen seien (ein Euro wird als Gebühr angesetzt), sofort zu bezahlen. Und das mit folgendem Wortlaut:

" ... auf dieser Zahlungserinnerung können sowohl Posten aufgeführt sein, für die Sie schon eine Zahlungserinnerung erhalten haben, als auch neue Posten. Sollte der Gesamtbetrag nicht bis zum 5.6.08 ausgeglichen sein, werden wir Ihre GW-Karte sperren, außerdem werden diese Forderungen an ein Inkassobüro weitergeleitet.“

Mein Sohn, als Hauptnutzer von Car Sharing, erhält von Green Wheels Rechnungen per eMail, die er mir weiterleitet und die ich dann bezahle. Belege kann ich vorweisen.


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Diese Antwort ist vom 4.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.06.2008 15:55:51
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Sie sollten die bereits erfolgte Bezahlung der Rechnungen umgehend durch Vorlage der Zahlungsbelege nachweisen. Führen Sie die Korrespondenz mit dem Anbieter dabei ab jetzt möglichst schriftlich, um diese später belegen zu können.

Durch die Drohungen sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Wenn Sie die Rechnungen fristgerecht bezahlt haben, die Zahlungen nachweisen können und nicht in Verzug geraten sind, schulden Sie weder Mahn- noch Inkassokosten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.06.2008 16:47:16

Sehr geehrter Herr RA Matthes,
ich danke Ihnen sehr! und bitte Sie um Verständnis für eine Zusatzfrage: wie aber kann ich vermeiden, dass Green Wheels unsere Benutzerkarte sperrt, die wir - autolos, wie wir sind - brauchen, um ein CarSharing-Auto zu buchen. So schnell können meine Zahlungsbelege per Post nicht bei Green Wheels sein ...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.06.2008 16:54:11

Übersenden Sie die Belege VORAB per Fax oder VORAB per email oder werden Sie oder Ihr Sohn morgen persönlich vorstellig. Ggf. läßt sich auch eine Fristverlängerung mit der Gegenseite per Telefon aushandeln, falls die rechtzeitige Übermittlung nicht zu bewerkstelligen ist. An der Übermittlung der Nachweise sollte die Sache eigentlich nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
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