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Frage geschrieben am 27.03.2009 18:29:23

Inhalt amtliches Führungszeugnis Beleg "O"

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5787
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sachverhalt:

am 18.04.2006 bekam ich wg. "führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung des berauschenden Mittels Canabis 1,0 ng/ml"
³24a Abs.2,3; ³25 StVG; 242 BKat; ³4 Abs. 3 BKatV

ein Bußgeldbescheid (ordnungswidrigkeit) mit 1 Monat Fahrverbot (Geldbuße 250,-€ + Auslagen =602,-€ + 4 Punkte)

am 01.02.2006 ist es passiert in Bayern wo ich auch die Ausbildung mache und lebe

am 21.08.2006 bekam ich ein Schreiben vom landratsamt mit der Aufforderung eine MPU (gemäß ³ 14 Abs. 1 Satz 4 i-V.m. Anlage 4 ziffer 9 Fev) beizubringen
am 26.10.2006 habe ich "freiwillig" auf meinen Führerschein verzichtet (aus Kostengründen wg. MPU Kosten)


zudem wurde ich 02/2004 wg Fahrerflucht (bagatellschaden Aussage gg. Aussage) zu ca. 20tgs (ca. 500 euro) bestraft.


Für meine Ausbildung mußte ich 10/2006 ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen , dar waren keine Eintragungen.

Wenn nun im amtlichen Beleg o welche sind wäre das doch schon sehr seltsam,
da ich ja zur Ausbildung anerkannt wurde mit dem polizeilichen.
Und die "delikte" sind ja vor der Ausbildung passiert also auch nicht im Bezug mit der Arbeit. Und Drogen konsumiere ich seit
diesen Vorfall auch nicht mehr.



Meine Frage:
- sind eintragungen enthalten???
- wenn ja habe ich Möglichkeiten trotzdem die Prüfung anzutreten?

Vielen Dank,

Krefelder22


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Diese Antwort ist vom 27.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.03.2009 18:35:51
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Tel: 0821 - 4530333, Fax: 0821 - 4530334
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Bußgeldbescheid erscheint nicht im Führungszeugnis. Die Anordnung der MPU erscheint ebenso nicht. Die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis. Ich gehe davon aus, dass ansonsten keine Strafurteile vorhanden sind. Dann ist Ihr Führungszeugnis ohne Makel.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.03.2009 18:48:36

Ich habe die Einleitung total vergessen, entschuldigung ich hoffe die ändert nichts an Ihrer Aussage:

ich muß damit ich zu meiner Ausbildungsabschlußprüfung als Krankenpfleger zugelassen werde ein amtliches Führungszeugnis Belegart "O" Vermerk (zulassung Krankenpflegeprüfung) beantragen und habe nun Angst dass es Eintragungen enthält und ich nicht zur Prüfung zugelassen werde.
Ausbildungdauer: 10/06 - 09/09

wg. Krankenpfleger und BTM nicht das es doch drin ist.

vielen Dank schonmal für die ultaprompte Antwort zuvor


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.03.2009 21:11:13

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bitte die verzögerte Antwort auf Ihre Nachfrage nachzusehen.

Nein, dies ändert nichts an den Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Inhalt amtliches Führungszeugnis Beleg "O" | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2009-04-02
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