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Informationsschreiben bezügl. des "Abschließen der Hausstür, nach 22 Uhr"


| 20.08.2012 14:23 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Joachim


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren.

In dem Mietshaus in dem ich wohne,
besteht die Pflicht, das nach 22 Uhr die Haupteingangstür (die gleichzeitig auch als Notfall, Rettungs- & Fluchttür genutzt wird) abgeschloßen werden muss.

Der Hausmeister und andere Personen im Haus (nicht alle) bestehen darauf, dass diese nach 22 Uhr abgeschloßen werden muss.

Der Grund sei, das Einbrüche etc verhindert werden sollen.

Statistiken der Polizei belegen aber, das Einbrüche meist tagsüber und nicht Nachts stattfinden.


Das tut aber nichts zur Sache, denn hier geht es um Notfälle.

Angenommen es brennt und es brechen die meisten Mieter in Panik aus (Ältere Personen zb), da hat man keine Zeit den Schlüssel für die Tür unten zu suchen.

Oder nehmen wir an das eine ältere Dame mit ihrem Mann im 4. Stock wohnt.

Nachts bekommt der Mann einen Herzinfarkt und die Frau ist dabei den Notruf abzusetzen und fängt an den Mann zu reanimieren.

Der Notartzt klingelt und die Dame drückt auf den Knopf zum öffnen der Tür.

Die Tür geht aber nicht auf, da jemand die Tür abgeschloßen hat.

Die Dame ist alt und kann nicht herunter rennen, um den Notartzt reinzulassen.

Der Mann liegt oben im Sterben, weil durch diese dumme Abschließerei wichtige Zeit verloren geht.

===

Ich beauftrage hiermit einen Anwalt, mir ein Schreiben fertig zu machen, welches ich dann an alle Personen im Haus verteilen kann.

Dieses Schreiben soll beiinhalten, dass die Fluchttür (Eingangstür) nicht verschloßen werden darf.

===

Zudem es verboten ist, die Fluchttür zu verschließen.

Hier wohnen auch noch Kinder, viele Ältere Menschen und viele Kranke (Alzheimer)

==

Die Tür muss geschlossen sein, aber nicht abgeschloßen.

Zudem dieses Haus keine Feuerleiter etc hat.


Der Vermieter äußert sich zu diesen Fragen nicht und überlässt es dem Hausmeister.

Das geht mir zu weit und darum nehme ich das jetzt in meine Hand. Ich möchte mit dem vorgerfertigten Schreiben von dem Anwalt, endlich Klarheit schaffen.


Ich würde mich freue wenn jemand um diesen Fall kümmmert.

==

Informationen zum Haus:

4 Etagen + Dachboden

Fluchtmöglichkeiten: Haustür + Hoftür (Welche aber von innen verschloßen ist, wo aber ein Schlüssel dran hängt. Im Notfall kann man aber nicht fliehen, da direkt ein großes Tor für Autos den Weg versperrt)

Mieter: 14

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Uhr
20.08.2012 | 15:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Christian Joachim
302 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne fertige ich Ihnen ein entsprechendes kurzes Informationsschreiben, wobei jedoch darauf Hinzuweisen ist, dass die von Ihnen angesprochene Problematik weder gesetzlich geregelt ist noch in der Rechtsprechung bisher abschließend beurteilt worden ist.

Genau die von Ihnen beiden angesprochenen Punkte, Sicherheit der Hausbewohner und Vorgehen bei Notfällen widersprechen sich und bedürfen einer Interessenabwägung des Vermieters. Hier dürfte es stets auf den Einzelfall ankommen.

Der Vermieter ist jedenfalls berechtigt, wenn keine zwingenden anderen Gründe dagegen sprechen, mit den Mietern zu vereinbaren, dass die Haustür zu bestimmten Zeiten abgeschlossen wird. Er kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover sogar ein entsprechendes Schild an der Tür anbringen ohne dass dieses einen Mangel darstellt oder die Mieter dieses entfernen dürfen.

Das Schreiben würde ich sodann insbesondere dahingehend formulieren, als dass die Gefährdung bei Notfällen durch das Abschließen aufgezeigt wurde und ihnen sodann per E-Mail übersenden.


Nachfrage vom Fragesteller 20.08.2012 | 16:14

Guten Tag,

ich bedanke mich für die Antwort meiner Frage.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Schreiben per Email zukommen lassen.

Vielen Dank.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.08.2012 | 16:22

Ja, ich übersende es Ihnen im Laufe des morgigen Tages, per Email. Gerne können wir den Inhalt sodann noch einmal besprechen.

Viele Grüße

Bewertung des Fragestellers 2012-08-20 | 16:40


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-08-20
5/5.0

Eine sehr gute Beratung und sehr schnell. Freundlich und empfehlenswert. Immer wieder gerne.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christian Joachim
Kühlungsborn

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FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht