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Frage geschrieben am 08.12.2011 02:33:52

Infobrief an Kundenliste

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 750
Hallo,

ich biete nebenberuflich Repetitorien für Studenten meiner Uni an. Zu Werbezwecken würde ich den Studenten gerne einen Infobrief zusenden. Ich habe eine Liste der meisten Studierenden, in die diese sich eingetragen haben, um Kontakt zu anderen Studenten zu finden. Als Student habe ich Zugang zu dieser Liste. Sie wird von der Uni unter allen Studenten veröffentlicht unter dem Hinweis, dass die Weitergabe an Dritte untersagt ist und dass die Adressen nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme zwischen Studenten verteilt werden.

Meine Frage ist nun: Darf ich die Studenten anschreiben und wenn nicht, mit welchen Folgen hätte ich zu rechnen? (Mit einer Exmatrikulation oder einzelnen Abmahnung könnte ich leben, Geldstrafen über 3.000€ wären echt schmerzhaft).



Antwort geschrieben am 08.12.2011 03:07:05
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie würden damit gegen Datenschutzrecht und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Im schlimmsten Fall müßten Sie mit einer Abmahnung und einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe könnte hierbei Haft- oder Geldstrafe sein, wobei aus der Entfernung nicht beurteilt werden kann, ob die Strafe € 3000 überschreiten würde.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.12.2011 10:54:51

Danke für die Antwort,

Ist dies der Fall, weil ich die Briefe nicht als Student, sondern als Unternehmer versenden würde?

Können Sie mir noch sagen wer genau (Student oder Uni) mich abmahnen oder verklagen würde?

Wäre ein Hinweis auf ein kostenloses Forum oder einen Blog anders zu beurteilen? Schließlich tragen Studenten sich dort ein, um Informationen zum Studium von anderen Studenten zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.12.2011 21:07:24

Sehr geehrter Ratsuchender,

sowohl Student als auch Uni könnten Sie abmahnen und verklagen. Das Ermittlungsverfahren würde von der Staatsanwaltschaft gegen Sie geführt.

Ein Hinweis auf ein kostenloses Forum bzw. einen Blog wären anders zu beurteilen und unbedenklich, wenn dort tatsächlich kostenlose hilfreiche Informationen zum Studium vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
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