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Frage geschrieben am 16.10.2010 15:20:45

In privater Krankenversicherung bleiben trotz Morbus Crohn?

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1172
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Krankenversicherung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Zeit bin ich als Student zu 80% über Beihilfe versichert und zu 20% bei meiner Mutter privat mitversichert. Ich habe Morbus Crohn.

1) In 3 Jahren, weit vor Abschluss meines Studiums, geht mein Vater in Rente. Das heißt, der Beihilfeanspruch fällt weg. Habe ich nun ein Recht darauf, dass mich die private Krankenversicherung zu 100% versichert? Wenn ja, wird mein Beitrag den schlicht verfünffacht, oder gibt es eine Gesundheitsprüfung und Risikoaufschläge?

2) Danach werde ich vermutlich eine angestellte Tätigkeit aufnehmen. Sehe ich das richtig, dass ich dann zunächst gesetzlich pflichtversichert bin? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, sich den Weg zurück zur privaten Krankenversicherung offenzuhalten, ohne eine Gesundheitsprüfung?

Vielen Dank!


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

1) Sie haben einen Anspruch auf Übernahme in eine Vollversicherung. Nach § 199 II VVG haben Sie Anspruch darauf, dass der weggefallene Beihilfeanspruch im Rahmen der bestehenden Kostentarife ausgeglichen wird. Man kann daher nicht genau sagen, welcher Beitrag künftig fällig sein wird. Nach § 199 II S. 2 VVG kann der Antrag auf Anpassung des Tarifs binnen 6 Monaten nach Wegfall der Beihilfe gestellt werden. In diesem Fall darf es keine Wartezeit und keine erneute Gesundheitsprüfung geben. Ein Risikoaufschlage wäre also nicht zulässig.

2) Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und nicht über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, dann sind Sie in der gesetzlichen Krankenverischerung pflichtversichert.

Sie können mit der privaten Versicherung versuchen eine Anwartschaft zu vereinbaren, nach der Sie berechtigt sind den alten Vertrag wieder aufleben zu lassen. Dies ist kostenpflichtig und Sie haben keinen generellen Anspruch auf eine solche Anwartschaftsversicherung. Sie sollten dies frühzeitig mit der Versicherung klären. Wenn es eine Anwartschaft gibt, dann muss man Sie später wieder ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung versichern.




Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.10.2010 20:46:21

Vielen Dank für Ihre Antwort! Ein Aspekt zu Punkt 2 fehlt mir jedoch:

Was passiert nun in dem Fall, dass ich bei Aufnahme einer angestellten Tätigkeit sofort über der Pflichtversicherungsgrenze bin? Könnte ich dann ohne Gesundheitsprüfung in der pkv bleiben?

Meiner Ansicht nach könnten dem zwei Dinge entgegenstehen: Zum einen hab ich was von einer 3-Jahres-Frist im Kopf, bevor man in die pkv wechseln darf. Zum anderen bin ich bisher ja nur mitversichert, habe also selbst noch keine Vertrag mit der pkv geschlossen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.10.2010 21:49:36

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Da Sie zuletzt nie in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, müssten Sie sich sofort privat versichern, wenn Ihr Arbeitseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen wird. Dies wird dann hochgerechnet.
Eine 3-Jahres Frist spielt hier keine Rolle.

Auch bei der Mitversicherung besteht in der pkV ein eigener Vertrag, dies ist also kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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