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Frage geschrieben am 06.10.2011 10:38:10

Impressumspflicht

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 754
Es geht um das korrekte Impressum für ein e.K Unternehmen
Absolute Priorität ist ein Impressum welches NUR und wirklich NUR die vom Gesetzgeber erforderlichen (Mindest) Angaben enthalten soll. Viele Recherchen meinerseits ergaben schwammige und widersprüchliche Darstellungen.
Vor allem wäre mir wichtig:
Wenn der Name der Firma z.B. Fragestunde e.K heißt und der Kaufmann Erwin Hoppenstedt muss der Name des Kaufmanns dann auch im Impressum erscheinen oder ist es ausreichend wenn dort Fragestunde e.K natürlich mit den anderen Angaben erscheint? Welche Angaben müssen in das beschriebene MINDESTimpressum eines e.K?

vielen Dank für die Beantwortung


Antwort geschrieben am 06.10.2011 13:13:30
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
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vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Zwei Problempunkte sind zu beachten. Einmal die Telefonnummer und zum zweiten der vollständige Name des Inhabers.
Zur Telefonnummer:
Nachdem in Deutschland lange Zeit Unklarheit darüber herrschte, ob auch eine Telefonnummer im Impressum anzugeben sei, entschied der EuGH im Oktober 2008, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse nicht zwingend ist, auch eine Telefonnummer oder eine andere Möglichkeit der unmittelbaren Kommunikation angegeben werden muss.

Zum vollständigen Namen:
Einzelkaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen zusätzlich zu Ihrem Vor- und Nachnamen ihre Firma mit einem eindeutigen Rechtsformzusatz nennen, z.B. „eingetragener Kaufmann", „eingetragene Kauffrau" oder „e. K.". Diese Angaben müssen denen im Handels-register entsprechen.. Dies bedeutet für Sie, dass der Name des Inhabers zwingend erforderlich genannt werden muss.

Dies bedeutet, dass Ihr Impressum wie folgt aussehen muss.

Fragestunde e.K.
Inhaber: Erwin Hoppenstedt
Demostraße 1
12345 Demostadt
Telefax: +49 (0)221 67890
E-Mail: service @ domain.de
Handelsregister: Amtsgericht Demostadt, HRA 12345

SOFERN VORHANDEN
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE12345678



Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de


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