Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Impressum.
Guten Tag zusammen!
Ich befinde mich gerade in einer Firmengründung. Um mir den anfang zu erleichtern habe ich dazu entschlossen, keine MwSt. auszuweisen. Nun bin ich mir jedoch nicht mehr so sicher, wie ich die Preise Online auf meiner Seite anzugeben habe. Die einen sind der Meinung das ich auf der Seite "Alle Preise inkl. der ges. MwSt." schreiben muß, und die anderen wiederum das ich dieses nicht darf da ich ja keine MwSt. auf meinen Rechnungen ausweise. Nun wollte ich mir einmal Fachliche Antwort einholen.
Darüber hinaus sollte mein Impressum einmal Geprüft werden ob dieses so Korrekt ist.
Antwort geschrieben am 21.01.2011 08:31:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Felix von Courten
Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel, Tel: 04315303600, Fax: 04315303602
Internet und Computerrecht, EDV-Vertragsrecht, Softwareschutzrecht, Mediation, Internet und Computerrecht
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Als Kleinunternehmen im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) können Sie sich grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Demnach erheben sie keine Umsatzsteuer und dürfen diese entsprechend weder vom Käufer verlangen noch auf Rechnungen ausweisen. Folglich dürfen Sie auch im Ihre Preise im Internet nicht mit dem Hinweis kennzeichnen, dass die Umsatzsteuer mit enthalten ist.
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der Presiangabenverordnung (PAngV) sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist.
Sie stehen vor einem Dilemma:
Gemäß § 19 UstG dürfen Sie als Kleinunternehmer nicht angeben, dass Ihre Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst." wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten.
Gemäß § 1 II PAngV müssen Sie als Kleinunternehmer angeben, dass Ihre Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind beliebte Abmahngründe.
Für Endkunden und Besucher Ihres Webshops ist jedoch die Preisangabenverordnung entscheidend und nicht so sehr die Frage, welche umsatzsteuerrechtliche Wahl Sie getroffen haben.
Machen Sie sich der Tatsache bewußt, dass die Umsatzsteuer beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG zwar im Preis enthalten ist, diese aber von Ihm nicht abgeführt werden muss.
Daher müssen vom Schutzgedanken der PAngV her auch Kleinunternehmer immer den Hinweis "inkl. MwSt" geben.
Aber die Preisangabe „inklusive Mehrwertsteuer" reicht bei Ihnen als Kleinunternehmer allein nicht aus sondern ist irreführend, weil bei einem angesprochenen gewerblichen Abnehmer der Eindruck entstehen kann, er könne bei Erwerb der angebotenen Ware von Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis erhalten, was unstreitig nicht möglich ist, weil Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Ihr Angebot muss daher einen entsprechenden Hinweis enthalten, aus dem sich dieser Umstand der Steuerbefreiung ergibt.
Formulierungsvorschlag:
Wichtig! "inkl.19%Mwst." bedeutet, Preis ist ein Endpreis (Preisangabe gemäß § 1 II PAngV) zzgl.Versandkosten. Gemäß § 19 UStG sind wir von der Umsatzsteuer befreit und weisen diese folglich auch nicht auf unserer Rechnungslegung aus (Kleinunternehmerstatus).
Dieser Hinweis sollte für jedermann klar sichtbar, also im Kofbereich der Seite angebracht werden.
Impressum:
Da mir weder ein Entwurf Ihres Impressum noch ein Abbild des Online-Shops vorlag beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Auf der Internetpräsenz eines Onlineshops, eines Kleinunternehmens, müssen lediglich Name, Anschrift, Telefonnummer und eMail angeben werden.
Ich habe Ihnen eine meines Erachtens rechtskonforme Formulierung der Umsatzsteuer- und Versandkostenangaben nzukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese aktuell die sicherste Lösung darstellt, jedoch die Möglichkeit besteht, dass auch diese Formulierung zukünftig einmal durch ein Gericht als unzulässig erklärt wird.
Ich habe Ihnen eine Ersteinschätzung über eine Impressumspflicht abgegeben. Diese Ersteinschätzung beruht auf der Annahme, dass sie Kleinunternehmer sind und nicht besondere Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die eine Kennzeichnungspflicht im Impressum auslösen.
Für Rückfragen oder die Wahrnehmung weiterer Interessen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.01.2011 08:39:52
Sehr geehrter Herr Courten,
vielen Dank für ihre ausführlich Antwort, diese hat mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen.
Mein Impressum sieht aktuell so aus:
Inhaltlich Verantwortlicher
Angaben gemäß § 5 TMG:
meinedomain.de
Adresse
Deutschland
Vertreten durch: Name
Steuer-Nr: Steuernummer
Unternehmensform: Einzelunternehmen
Unsere Geschäftszeiten
Mo-Do: von 10:00 - 17:00 Uhr
Fr: von 10:00 - 14:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Kontakt
Telefon:
Telefax:
E-Mailadressen
Um ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular!
Haftungsausschluss
Sehr geehrter Herr Courten,
vielen Dank für ihre ausführlich Antwort, diese hat mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen.
Mein Impressum sieht aktuell so aus:
Inhaltlich Verantwortlicher
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Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.01.2011 09:17:13
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
Sicherheitshalber geben sie neben dem Kontaktformular noch die E-Mailadresse an.
Ansonsten genügt dieser Entwurf den Anforderungen des § 5 TMG
Mit freundlichen Grüßen
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Sicherheitshalber geben sie neben dem Kontaktformular noch die E-Mailadresse an.
Ansonsten genügt dieser Entwurf den Anforderungen des § 5 TMG
Mit freundlichen Grüßen
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