Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Impressum.
Hallo,
ich habe ein kleines Einzelunternehmen ( Webdesign u.s.w). Eine Dame des "ältesten" Gewerbe.. hätte gerne von mir eine kleine Internetseite zur Präsentation. Da sollen nur normale Bilder, ihr Service und Handynummer dargestellt werden. Also das Thema Jugendschutz habe ich schon geklärt. Jetzt würde die Dame.. deren Seite das ja werden soll ungern mit ihrem richtigen Namen bzw Anschrift im Impressum auftauchen. Zum einen will sie damit vermutlich nicht prahlen.. andererseits gibts sicher auch etwas zweifelhafte Kundschaft die eventuell privat und "beruflich" nicht trennen können. Jetzt fragte sie mich ob ich als Ersteller der Seite Anfragen an sie weiterleiten kann so das ich im Impressum stehe. Da bin ich etwas unsicher ob das unkritisch für mich ist. Kann man im Impressum auch so eine Art Vertreter sein? Oder bin ich dann in jedem Fall für alle eventuell Anstehenden Probleme voll verantwortlich bzw Haftbar? Oder gibts vielleicht noch eine andere Möglichkeit das die Dame nicht mir ihrem Namen und Anschrift da steht sondern vielleicht so eine Art Treuhänder. Wäre für jeden Tip dankbar die bei dem Problem dienlich ist.
Danke im Voraus
Antwort geschrieben am 03.03.2011 19:03:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Ihre Frage ist nach dem Telemediengesetz zu beantworten:
Die Informationspflichten ergeben sich aus § 5 TMG. Die dort genannten Informationen muss der " Diensteanbieter" zur Verfügung stellen. Wer Diensteanbieter ist, ergibt sich wiederum aus § 2 Ziff. 1 TMG:
Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; (...)
Der Diensteanbieter kann also auch fremde Telemedien zur Verfügung stellen. Insofern können Sie schon als Verantwortlicher im Impressum auftreten. Sie sind dann aber eben auch verantwortlich! Ob Sie dies wollen, müssen Sie selbst beurteilen.
Jede Umgehung wäre wettbewerbswidrig, weil die gesetzlichen Impressumspflichten und sonstigen Informationspflichten ja gerade die Identifizierung bei Internetdiensten gewährleisten sollen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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