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Frage geschrieben am 21.07.2009 18:08:50

Impressum eines (ausländischen) Webshops

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 770
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Impressum.
Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ein chinesisches Unternehmen betreibt eine Webseite und ist verantwortlich dafür gem. TMG. Derzeit steht im Impressum nur das chinesische Unternehmen mit allen Angaben.

Dieser Shop hat nun ein deutsches Unternehmen als Partner, welches gegenüber dem Endkunden nur als Rückgabeadresse auftreten soll.

Frage 1: Nach welchem Recht muss das Impressum des Shops gestaltet werden, wenn eine Vielzahl von deutschen bzw. europäischen Kunden dort einkauft? Gilt deutsches oder chinesisches Recht?

Frage 2: Wir möchten das Impressum wie folgt erweitern:
"www.xxxxxx.de Partner für Deutschland, Österreich, Schweiz (Post/Rückgabe): Musterfirma GmbH, Musteradresse, HR Nummer (des deutschen Unternehmens)".
Danach folgt dann der Vertragspartner des Kunden (die chinesische Gesellschaft).

Wäre dies korrekt oder müssten noch Geschäftsführer des deutschen Unternehmens etc. erwähnt werden, was wir nicht unbedingt machen wollen. Ist diese Formulierung ausreichend und abmahnsicher?

Danke für eine schnelle Antwort.





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