Antwort vom
18.01.2011 | 14:10
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Impressum der Interessengemeinschaft mit bloßer Nennung des Sitzes, Postfaches, Ortes und Mail-Adresse ist nach meinem Dafürhalten aus folgenden Gründen nicht zulässig:
1.
Die Veröffentlichung der Onlinedatenbank über Zuchtdaten von Hunden und eine Züchterliste wird kein Angebot sein, welches ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Damit ergibt sich bereits aus § 55 RStV eine Impressumspflicht für die Interessengemeinschaft.
2.
Weiterhin kommt es nach meinem Dafürhalten auch nicht darauf an, dass durch die Bereitstellung der Onlinedatenbank kein kommerzieller Zweck verfolgt wird. In rechtlicher Hinsicht ist eine Interessengemeinschaft häufig als Gemeinschaft bürgerlichen Rechts zu qualifizieren, so dass die Interessengemeinschaft allein aus dieser Tatsache zur korrekten Anbieterkennzeichnung verpflichtet ist. Im Impressum müssten dann sämtliche Gesellschafter der Interessengemeinschaft benannt werden.
3.
Sollte die Interessengemeinschaft als nicht eingetragener Verein organisiert sein, so müsste auch ein vertretungsberechtigtes Vereinsmitglied (Vorstandsmitglied) angegeben werden. In diesem Fall reicht aber die Angabe der Vereinsadresse, so dass die Privatadresse nicht genannt werden muss.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Nachfrage vom Fragesteller
19.01.2011 | 11:33
Sehr geehrter Herr Abdul-Karim Alakus,
ich danke ihnen für Ihre gestrige beratung und hätte nachfolgen noch eine Rückfrage dazu.
Wir haben das Impressum nun wie folgt geändert:
Pflichtangaben nach § 5 TMG / § 55 I RStV - Impressumpflicht
Betreiber:
Interessengemeinschaft Muster
Postfach xx
Mustertrasse xx
Musterstadt
E-Mail: email-derig@com
Die Datenbank verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke.
Gemeinschaftlich Vertretungsbefugt
Konzept
Name des 1. Vorsitzenden
Postfach xx
Mustertrasse xx
Musterstadt
E-Mail: email-derig@com
(gleiche Anschrift wie die der Interessengemeinschaft)
Verantwortlicher i.S. d. § 5 TMG / § 55 II RStV
Administratoren
Vorname, Name von zwei verantwortlichen Administratoren
Postfach xx
Mustertrasse xx
Musterstadt
E-Mail: email-derig@com
(gleiche Anschrift wie die der Interessengemeinschaft)
E-Mail: datenbankdeutscherspitz@googlemail.com
Moderatoren und Gönner
aus diversen Länder (keine namentliche Nennung)
Wäre dieses Impressum so rechtlich in Ordnung. Und ist es wirklich unbedenklich keine persönlichen Anschriften der Verantwortlichen zu nennen?
Vorab vielen Dank!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.01.2011 | 15:58
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Es ist in der Tat unbedenklich, lediglich die Anschrift des Vereins anzugeben. Im Übrigen sollte aber die E-Mail Adresse des Verantwortlichen nicht identisch sein mit der des Vereins.
Den Hinweis
„Moderatoren und Gönner aus diversen Länder (keine namentliche Nennung)"
halte ich für überflüssig. Dieser ist kein Bestandteil der Impressumspflicht und könnte eher zu einer Irreführung beitragen.
Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung der Nachfrage weitergeholfen zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Ergänzung vom Anwalt
18.01.2011 | 14:20
Formulierungsbeispiel für ein Impressum bei nicht eingetragenem Verein:
Interessengemeinschaft Muster (nicht eingetragener Verein)
Mustermannstr. 1
PLZ Stadtname
Schweiz
Telefonnr.
Telefaxnr.
E-Mail: info@interessengemeinschaft-muster.de
Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:
1. Vorsitzender
Max Mustermann
c/o Mustermannstr.1
PLZ Stadtname
Telefon: siehe oben
E-Mail: mustermann@interessengemeinschaft-muster.de
2. Vorsitzende
Beate Musterfrau
c/o Mustermannstr.1
PLZ Stadtname
Telefon: siehe oben
E-Mail: musterfrau@interessengemeinschaft-muster.de
Das Impressum gilt für: http://www.interessengemeinschaft-muster.de
Wenn auf der Internetpräsenz journalistisch-redaktionelle Angebote bereitgehalten werden, dann:
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Renate Beispiel
Musterstr.2
PLZ Stadtname
E-Mail: Beispiel@musterverein.de
Ergänzung vom Anwalt
18.01.2011 | 14:25
In Ziff. 2 des 2. Satzes soll es nicht "Gemeinschaft" bürgerlichen Rechts, sondern Gesellschaft bürgerlichen Rechts heißen.
Ergänzung vom Anwalt
18.01.2011 | 14:31
Formulierungsbeispiel für ein Impressum bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Mustermann und Musterfrau GbR
Mustermannstr. 1
PLZ Stadtname
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Hans Mustermann und Beate Musterfrau
[Einen Firmennamen kann die GbR nicht führen. Vielmehr hat die Unternehmensbezeichnung die Familiennamen aller Gesellschafter zu enthalten.]
Telefonnr.
Telefaxnr.
E-Mail: info@mustermann.de
Wenn auf der Internetpräsenz journalistisch-redaktionelle Angebote bereitgehalten werden, dann:
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Renate Beispiel
Musterstr.2
PLZ Stadtname
E-Mail: Beispiel@musterverein.de
Ob die Interessengemeinschaft letztendlich eine GbR oder aber ein nicht eingetragener Verein ist, kann ich ohne nähere Angaben hierzu nicht beurteilen. Daher habe ich meine Antwort mit zwei unterschiedlichen Formulierungsbeispielen ergänzt.