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Frage geschrieben am 30.04.2010 18:03:22

Impressum auf Abmahnung überprüfen

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1918
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 127 weitere Antworten zum Thema Abmahnung.
Folgende Fragen: Zwei Parteien haben aktuell verschiedene Rechtsstreitigkeiten, u.a. Unterlassungen, Strafanzeigen. (allerdings die gegnerische Firma und wir privat)
Beide Parteien arbeiten in derselben Branche. Andere Partei ist nun umgezogen und verstößt, unserer Meinung, mit Ihrem Internetauftritt gegen geltendes Recht. So wird eine Firmenname genannt, obwohl nur gewerblich unter Namen gemeldet, keine genaue Firmenbezeichnung (GmbH etc. ) angegeben, keine Steuernummer, nichts. Welcher Anwalt kann die Seite überprüfen und sichern und bei klarer Rechtslage umgehend die rechtlichen Schritte einleiten? Der Einsatz gilt für die Überprüfung des Impressums, der Rest wird dann besprochen. Webadresse per Email.
Wir benötigen eine Antwort, ob der Auftritt zweifelslos abmahnwürdig ist.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.04.2010 18:14:04
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Wenn die gegnerische Firma mit Ihnen in einem Wettbewerbsverhältnis steht, handelt sie wettbewerbswidrig, wenn die notwendige Anbieterkennzeichnung nach dem TMG fehlerhaft ist. Das wäre der Fall, wenn die nach § 5 TMG erforderlichen Angaben fehlen oder nicht vollständig bzw. unrichtig angegeben sind.

Eine Steuernummer muss allerdings nicht angegeben werden - nur in den Fällen, wo eine USt-ID-Nr. existiert, ist diese zu nennen.

Verletzt die Gegenseite ihre Pflicht aus § 5 TMG, steht Ihnen als Wettbewerber ein Unterlassungsanspruch gegen die Gegenseite zu, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Ich bin gerne bereit, mir das betreffende Webangebot anzusehen und Sie entsprechend zu beraten und, bei Bedarf, auch zu vertreten.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne zur konkreten Prüfung des gegnerischen Impressums zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
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