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Frage geschrieben am 06.09.2010 14:42:30

Impressum Angaben für einen Kalender

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1320
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich möchte als Selbstverlag einen Fotokalender herausbringen (Herausgabeort: Baden-Württemberg) und möchte wissen, ob die unten genannten Angaben für das Impressum ausreichend wären:

Verlagsname:
Anschrift:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:
© 2010 Name des Verlages, Sitz

Würde bei der Anschrift die Postfachangabe ausreichend?
Müssen die Druckerei und der Designer/Gestalter mit vollständigen Adressen angegeben werden?
Ist der Haftungsausschluß in irgendeiner Form für einen Fotokalender notwendig?
Alle Fotos in diesem Kalender stammen von mir. Wäre dann noch ein extra Fotoverweis bzw. extra Copyright-Vermerk notwendig?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Antwort geschrieben am 06.09.2010 15:22:11
Rechtsanwalt Tim Staupendahl
Anger 47 - 49, 99084 Erfurt, Tel: 0361 - 789 298 65, Fax: 0361 - 789 298 66
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Medienrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworte:

Neben der namentlichen Bezeichnung des Verlages sollten Sie noch die Rechtsform angeben. Falls der Verlag ein eingetragener Kaufmann bzw. eine eingetragene Kauffrau (e. K.) oder eine Handelsgesellschaft ist, müssen

- die vertretungsberechtigten Personen
- das entsprechende Registergericht, in das er eingetragen ist nebst der Registernummer angegeben werden.

Ferner ist – soweit vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id-Nr.) anzugeben.

Es genügt nicht, wenn Sie statt der Anschrift lediglich ein Postfach angeben.

Die Druckerei sollte mit vollständigem Namen angegeben werden. Der vollständige Name des Designers muss nur angeführt werden, wenn er zur Vertretung des Verlages berechtigt ist.

Anhand der von Ihnen gelieferten Informationen ist nicht ersichtlich, dass eine Haftung jemanden gegenüber ausgeschlossen werden müsste. In der Regel ist ein solcher Haftungsausschluss für ein Printmedium, wie Ihrem Fotokalender, auch nicht erforderlich.

Hinsichtlich der von Ihnen stammenden Fotos genügt ein kurzer Hinweis, dass diese von Ihnen stammen und sämtliche aus Ihrem Urheberrecht begründeten Nutzungsrechte bei Ihnen verbleiben. Hierzu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Für den Fall, dass Ihnen ggf. die Verletzung Ihres Urheberrechts beispielsweise durch die Nutzung einer dritten Person bekannt werden sollte, können Sie auch dann konkret gegen den Verletzer vorgehen, sofern Sie Ihre Urheberschaft nachweisen können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Tim Staupendahl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

rechTEC Rechtsanwälte GbR
Anger 47 - 49
99084 Erfurt

Telefon: 0361 - 789 298 65
Telefax: 0361 - 789 298 66

E-Mail: kanzleil@rechtec.de
Homepage: www.rechtec.de
USt.-Id.Nr. DE270383908
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.09.2010 12:36:50

Sehr geehrter Herr Staupendahl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Nachfrage. Muss ich meine Web-Adresse im Impressum unbedingt angeben, wenn ich den Verlagsnamen, die Anschrift, Fax-Nummer, E-Mail und USt-IDNr. angeben werde.

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.09.2010 13:24:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen wie folgt kurz beantworten kann: Die Web-Adresse braucht nicht angegeben zu werden.

Mit besten Grüßen

Tim Staupendahl

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Impressum Angaben für einen Kalender | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-09-07
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