Frage geschrieben am 28.05.2008 16:27:00
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Import von Ed Hardy
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3559Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe von einem "Distributor" original Ed Hardy Ware mit allen Papieren (Rechnung von Ed Hardy inkl. Release Papers für Zoll und die Verkäuflichkeit in Europa) angeboten bekommen. Meine Frage: Darf ich die Ware importieren, oder kann mir der für Deutschland zuständige Lizenznehmer verbieten, die Ware in den Warenumlauf zu bringen?
Kann ich die Ware importieren und hier verkaufen, mit der Beschränkung, daß sie nur ins Ausland verkauft werden darf?
Besteht überhaupt die Möglichkeit, hier Ware zu handeln, wenn Sie nur in den USA gehandelt wurde?
Vielen Dank!
MfG
O.J.
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Diese Antwort ist vom 28.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.05.2008 17:06:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Westerbachstraße 23F, 61476 Kronberg, Tel: Tel. 06173-702761, Fax: Fax 06173-702894
Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 131
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gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen, können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
1. Grundstätzlich dürfen Sie dann Ware in Deutschland verkaufen, wenn deren "Erschöpfung" gem. § 24 MarkenG eingetreten ist. Erschöpfung ist eingetreten, wenn die Ware unter der geschäftlichen Bezeichnung (also Ed Hardy in Ihrem Fall) vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der der übrigen Mitgliedstaaten der eurpäischen Union oder in einem anderen Vertragssaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist.
Sofern als der Distributor die Ware mit Zustimmung von Ed Hardy verkaufen darf und sich innerhalb der eurpäischen Union befindet, würde der Erschöpfungsgrundsatz greifen. In diesem Fall könnte auch der deutsche Lizenznehmer nichts dagegen einwenden (was nicht gleichbedeutend ist mit, dass er es nicht dennoch tut).
Sofern der Distributor Ihnen Verkäuflichkeit zusichert (schriftlich) und diese nicht vorliegen sollte, könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese im Ausland durchzusetzen, ist jedoch immer etwas heikel.
Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Ed Hardy dazu neigt, hart gegen den unberechtigten verkauf der Marke vorzugehen. Sie sollten daher sicher gehen, dass die Erschöpfung engetreten ist.
2. Mit der Beschränkung kommen Sie nicht weit, da Sie letztlich nicht sicherstellen können, was mit der Ware geschieht. Zudem ist es ausreichend, wenn Sie mit der Marke werben, denn das Werben geschieht in jedem Fall in Deutschland.
3. Wenn die Ware nur in den USA gehandelt wurde, ist keine Erschöpfung eingetreten. Ein Handel in Deutschland wäre somit nicht möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
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