ich beabsichtige eine Immobilie zu kaufen. Mir gegenüber als Verkäufter tritt Hr. V auf, allerdings steht Hr. V nicht im Grundbuch sondern Hr. G.
Hr. V gibt an dass er beim Kauf der Immobilie nicht in erscheinung treten wollte.
Diese Konstruktion ist auch dem Erbauer des Hauses bekannnt von dem Hr. V die Wohnung gekauft hat sowie anderen Eigentümern im Haus.
Zusatzinfo:
Hr. V hatte als er die Wohnung kaufte eventuell finanzielle Probleme, heute scheint das nicht mehr der Fall zu sein.
Hr. V hatte zwischenzeitlich den Kontakt zu Hr. G verloren, auch scheint es keine vertragliche Regelung zu geben so dass es zu finanziellen Streitigkeiten mit Hr. G gekommen ist.
Der Rechtsanwalt des Hr. V übernimmt die Abwicklung des Verkaufs mit einem Notar, dabei wird Hr. G (der im Grundbuch steht) nicht beim Notartermin anwesend sein sondern dem Anwalt eine Vollmacht erteilen. Hr. G ist wohl im Ausland ansässig.
Worauf ist beim Kauf der Immobilie zu achten damit hier nicht nachträglich irgendwelche Ansprüche mir gegenüber geltend gemacht werden können?
Der Notar ist wohl verpflichtet eventuellen Rechtsverstößen nachzugehen, könnte das hier der Fall sein?
Danke!
Antwort geschrieben am 15.02.2011 22:47:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das größte Problem für Sie liegt darin, dass V keinerlei Vertretungsvollmacht von G erhalten haben und der Kauf ohne Wissen und ohne Einverständnis des G erfolgen könnte.
Sie sollten daher unbedingt darauf achten, dass der Anwalt des V tatsächlich eine Vertretungsvollmacht des G hat und dieser Anwalt tatsächlich ein Anwalt ist. Auch sollten Sie darauf achten, dass der Kaufpreis auch tatsächlich auf ein Konto des G überwiesen wird und nicht auf irgendein Konto des V oder Dritter.
Davon abgesehen gibt es keine besonderen Dinge zu beachten, nur die allgemeinen Punkte, die stets beim Immobilienkauf zu beachten sind.
Dazu gehören:
- Genau Prüfung des Kaufvertrages (Was genau wird verkauft, wann wird der Kaufpreis fällig, wann die Eintragung in das Grundbuch)
- Was steht im Grundbuch?
- Ist die Immobilie belastet?
- Weist die Immobilie Mängel auf? Wer haftet für die Mängel?
Zwar muß der Notar auf eventuelle Rechtsverstöße hinweisen, jedoch ist es stets besser, selbst tätig zu werden, da auch Notare Fehler machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.02.2011 22:08:53
Sehr geehrter Hr. Weber,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich denke ich habe nicht konkret genug gefragt. Die üblichen Fallstricke bei Immmobilienkauf kenne ich.
Hr. G wird übrigens dem Anwalt des Hr. V eine Vollmacht erteilen, soweit ist das abgesprochen. Muss der Anwalt des Hr. V den tatsächlich Rechtsanwalt (in Deutschland) sein um als Vertreter des Hr. G zu agieren?
Ich frage mal konkreter:
Ist es illegal eine Immobilie als Privatmann über einen Treuhänder/Strohmann zu kaufen?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat das beim weiterverkauf (an mich)?
Viele Grüße
Sehr geehrter Hr. Weber,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich denke ich habe nicht konkret genug gefragt. Die üblichen Fallstricke bei Immmobilienkauf kenne ich.
Hr. G wird übrigens dem Anwalt des Hr. V eine Vollmacht erteilen, soweit ist das abgesprochen. Muss der Anwalt des Hr. V den tatsächlich Rechtsanwalt (in Deutschland) sein um als Vertreter des Hr. G zu agieren?
Ich frage mal konkreter:
Ist es illegal eine Immobilie als Privatmann über einen Treuhänder/Strohmann zu kaufen?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat das beim weiterverkauf (an mich)?
Viele Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.02.2011 22:16:47
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist keinesfalls illegal, eine Immobilie über einen Strohmann zu verkaufen. Auch muß der Anwalt des V keinesfalls Rechtsanwalt in Deutschland sein.
Allerdings stellt sich die (nicht-juristische) Frage, warum ein Strohmann eingeschaltet wird. Das deutet oft darauf hin, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat. Zwar kann das etwas sehr Harmloses sein, jedoch kann es eben auch sein, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des Grundstückes ist.
Daher mein Rat, möglichst viele Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Es ist, wie gesagt, nicht illegal, aber schon ungewöhnlich. Sie als Käufer haben außer einem Betrug seitens des Verkäufers nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist keinesfalls illegal, eine Immobilie über einen Strohmann zu verkaufen. Auch muß der Anwalt des V keinesfalls Rechtsanwalt in Deutschland sein.
Allerdings stellt sich die (nicht-juristische) Frage, warum ein Strohmann eingeschaltet wird. Das deutet oft darauf hin, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat. Zwar kann das etwas sehr Harmloses sein, jedoch kann es eben auch sein, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des Grundstückes ist.
Daher mein Rat, möglichst viele Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Es ist, wie gesagt, nicht illegal, aber schon ungewöhnlich. Sie als Käufer haben außer einem Betrug seitens des Verkäufers nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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