Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 20.02.2012 22:24:06

Immobilienkauf als Kapitalanlage mit lebenslangem unentgeltlichen Wohnrecht

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 471
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Antworten zum Thema Wohnrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich eines speziellen Immobilienkaufs wende ich mich an Sie.
Aktueller Fall: Ich möchte eine Immobilie erwerben zu einem vergünstigten Kaufpreis. Hierbei ist die Tatsache eingepreist, dass die aktuelle Eigentümerin (77 Jahre) unentgeltlich bis zum Ende Ihres Lebens in der Immobilie verbleiben darf.
Welche Kosten können anhand des Finanzamts auf mich zu kommen? Welche Punkte müssen beim notariellen Vertragsabschluss berücksichtigt werden? Kann die Afa trotz keinerlei Mieteinnahmen in der Steuererklärung angesetzt werden?

Vielen Dank für eine baldige Antwort


Antwort geschrieben am 21.02.2012 00:49:32
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Hier muss das Wohnrecht bzw. der Anteil des Wohnrechtes an der gesamten Immobilie beachtet werden. Hat das Wohnrecht ein Anteil an der Immobilie zu 50 %, also bewohnt die Wohnberechtigte zu 50 % die Immobilie und stehen die anderen 50 % zu Ihrer freien Verfügung, so können Sie alle Kosten des Erwerbs in Höhe von 50 % absetzen. Wenn das Wohnrecht die ganze Immobilie umfasst, können Sie auch keine Afa ansetzen.
Als Kosten wären dann Grundbuchkosten, Kaufpreis, Grunderwerbskosten, Notar etc.
absetzbar.

2. Seitens des Finanzamtes kommt die Grunderwerbssteuer auf Sie zu bei dem Kauf einer Immobilie.
3. Beim notariellen Kaufvertrag müssen Sie insbesondere den zugrunde liegenden "Wohnrechtsvertrag" beachten. Wichtig sind nämlich für Sie insbesondere wer nach Erwerb der Immobilie die Instandhaltungskosten für die Immobilie trägt (Sie oder oder die Wohnungsberchtigte?). Zudem ist fraglich, was passiert, wenn die Wohnungsberechtigte ihr Wohnrecht mehr ausüben kann, da das Wohnrecht grundsätzlich erst bei Tod erlischt. Dieser Vertrag sollte auf jeden Fall der Käufer Ihnen zur Prüfung vorlegen.

Gerne stehe ich mit meiner Kanzlei bei der Prüfung der Verträge zur Verfügung.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

124
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online