Frage geschrieben am 11.02.2010 13:04:53
Immobilienkauf
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 947ich möchte zusammen mit meiner Tochter ein Haus im Wert von 85000€ erwerben.
50 % der Gesammtsumme habe ich über die Jahre, ich bin 54, unter meinem Kopfkissen gespart, weitere 50% würde aus dem Erspartem meiner Schwester kommen.
Wir würden nun sehr gerne die gesamte Summe auf das Notarkonto Überweisen.
Mit welchen Problemen hätten wir seitens der Finanzbehörden zu rechnen?
Antwort geschrieben am 11.02.2010 15:07:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 734
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Überweisung des Kaufpreises führt nicht zwingend zu Problemen mit der Finanzbehörde. Soweit Sie das Geld bar auf eines Ihrer Konten einzahlen und dann auf das Notaranderkonto überweisen, wird seitens Ihrer Bank eine Geldwäscheprüfung erfolgen.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt von Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 15 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden. Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.
Gleiches gilt für Notare, die eine Verpflichtung zur Anzeige haben, wenn sie nicht rechtsberatend tätig werden.
Aufgrund der Höhe der Transaktion, insbesondere bei einer Bareinzahlung kann es daher zu einer Verdachtsanzeige führen. Ist der Kaufpreis hingegen bereits bei der Bank angelegt und über Jahre angespart worden, ergibt sich hier kein Verdachtsmoment.
Im Falle einer Verdachtsanzeige werden Ermittlungen aufgenommen. Soweit das Barvermögen nicht aus illegalen Quellen stammt und sukzessive angespart wurde, haben Sie bei den Ermittlungen nichts zu befürchten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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