Es geht um die Ermittlung der Eigentümeradresse einer offenbar leerstehenden Immobilie im LK Stade, für die wir dem Eigentümer gerne ein Kaufangebot unterbreiten möchten.
Der Gebotseinsatz gilt für die Beschaffung der Eigentümeradresse anhand der Grundbuchdaten durch einen Notar o.ä., damit wir mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen können.
Der Einsatz gilt nicht für anderweitige Reaktionen auf dieses Posting, die nicht unmittelbar zur Erlangung der Eigentümeradresse über das Grundbuch führen.
Die Objektadresse teilen wir Ihnen per E-Mail mit.
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 30.10.2011 21:08:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Teilen Sie mir die Angaben mit, dann werde ich den Eigentümer ausfindig machen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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