Immobilienbewertung bei Pflichtteilsanspruch
22.03.2008 14:08 |
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Erbrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2008 verstarb mein Vater. Laut eröffnetem Testament ist mein Bruder Alleinerbe, ich selbst bin pflichtteilsberechtigt, weitere erben gibt es nicht.
Die Gegenseite (RA meines Bruders) schlägt nun vor, einen gerichtlich vereidigten Gutachter damit zu beauftragen, ein sog. Kurzgutachten zur Bewertung der Immobilie (Wohnhaus, Bj. 69 mit ca. 360 qm Wfl. in guter Lage an einem See-Ort in Bayern) anfertigen zu lassen. Er fügt hinzu, dass man sich bei einem solchen Gutachten "überflüssigen Text" ersparen würde und sich somit nur auf die Wertberechnung konzentrieren würde.
Ich bin etwas verunsichert und wittere im Vorfeld irgendeinen Trick der Gegenseite, um den Wert der Immobilie - und damit den mir zustehenden Pflichtteil - deutlich geringer ausfallen zu lassen, als er tatsächlich wäre, oder irgendwelche Einsprüche von meiner Seite auszuschließen.
Sollte ich nicht doch besser darauf bestehen, dass zur Feststellung meines Pflichtteils ein sog. Verkehrswertgutachten, und nicht nur ein Kurzgutachten über die Immobilie erstellt wird?
Die Kosten dafür sind nach meiner Recherche vom Gesamterbe zu begleichen.
Welche Vor- und Nachteile entstehen mir bei den verschiedenen Varianten der Wertermittlung und kann ein solches Gutachten ggf. angefochten und damit eine Neuerstellung veranlasst werden?
Ich bitte um kompetenten und sachkundigen Rat, basierend auf der aktuellen Rechtslage.
Danke.
Trifft nicht Ihr Problem?
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