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Frage geschrieben am 21.06.2010 13:40:00

Immobilienübertragung/-schenkung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1119
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
ich versuche nachfolgendes Problem zu lösen:

Meine Partnerin und ich hatten von drei Jahren ein Haus erworben, an dem wir zu je 50 % eingetragen sind. die Beziehung ist beendet und ich möchte ihr das Haus in Gänze überlassen.
Was ist am Sinnvollsten, um insbesondere die Grundsteuer zu minimieren oder zu umgehen. Ich habe leider noch keine Lösung gefunden.
Ist es überhaupt möglich, eine erneute Grundsteuer für meine Partnerin zu umgehen?


Antwort geschrieben am 21.06.2010 13:51:35
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Wohnungen sind stets steuerpflichtig.

Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen gibt es zwar im Grundsteuergesetz (z. B. § 3, § 4 und § 5 GStrG), die ich aber hier im Rahmen meiner ersten Einschätzungen nicht entdecken kann.

Auch andere mögliche Ausnahmen dürften allem Anschein nach ausscheiden.

Wird ein Steuergegenstand ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres zu entrichten ist.

Ich hoffe, Ihnen trotz dieser Bestätigung Ihres Eindruckes weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
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