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Immobilie sollen trotz Wiederheirat nur eigene Kinder erben


| 25.07.2011 21:32 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier




Mein Lebenspartner und ich besitzen jeweils eine eigene Immobile. Jeder hat aus erster Ehe Kinder. Wir möchten heiraten.
Unsere Frage: Wie ist zu bewerkstelligen, dass nach unserem Tod unabhängig von der Reihenfolge des Ablebens jeweils nur die eigenen Kinder die eigene Immobilie erben? Anderes Vermögen soll der normalen Erbfolge unterliegen. Kann man das in irgendeiner Form testamentarisch regeln?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 133 weitere Antworten zum Thema:
Erben Immobilie Kinder
26.07.2011 | 07:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
297 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:

Eine testamentarische Verfügung wird Ihnen letztendlich nicht ein gesichertes Ergebnis bringen können, da dann der jeweils andere Ehegatte gegen die Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen könnte.

Um das gewünschte Ziel zu erreichen, kommt nur der Abschluss eines Erbvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten in Betracht. In diesem Erbvertrag müssten Sie wechselseitig auf den jeweiligen Erb- und Pflichtteilsanspruch in die Immobilien verzichten. Gleichzeitig würden Sie jeweils Ihre Kinder als erben in die Immobilien einsetzen und über den darüber hinausgehenden Nachlass die gesetzliche Erbfolge anordnen.

Der Erbvertrag muss notariell geschlossen werden, um Wirksamkeit zu entfalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

Nachfrage vom Fragesteller 26.07.2011 | 22:17

Vielen Dank für die Antwort.
Habe ich das richtig verstanden, dass (WENN ich davon ausgehe, dass jeweils der andere Ehegatte gegen die Kinder KEINE Pflichtteilsansprüche geltend macht) eine testamentarische Verfügung möglich wäre? Jeder also in seinem Testament festlegen kann, dass die eigenen Kinder die Immobilie erben sollen, jegliche weitere Erbmasse aber nach geltendem Erbrecht "normal" vererbt werden soll?
Mir ist klar, dass dabei das Risiko bleibt, dass der überlebende Ehegatte sich nicht an die Abmachung hält, keine Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Ich möchte lediglich wissen, ob ich ein Testament in dieser Form überhaupt rechtswirksam verfassen kann.
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.07.2011 | 06:40

Sehr geehrte Fragestellerin,

es besteht durchaus die Möglichkeit, ein derartiges Testament zu errichten. Hier würden die jeweiligen Kinder dann ein Vorausvermächtnis in die Immobilie erhalten. Dies müsste natürlich auch entsprechend im Testament formuliert werden. Der verbleibende Nachlass kann dann der gesetzlichen Erbfolge unterliegen.

Wie gesagt bleibt es dann aber bei den Pflichtteilsansprüchen des jeweiligen Ehegattens in den gesamten Nachlass, wozu auch die durch das Vorausvermächtnis herausgelösten Nachlassbestandteile gehören.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 2011-07-27 | 08:02


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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Magdeburg

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