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Immobilie mit Grundschuldbrief bezahlen


| 01.05.2012 20:17 |
Preis: ***,00 € |

Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle




Ich möchte eine Immobilie erwerben.
Der Eigentümer hat eine Eigentümerbriefgrundschuld eingetragen, die dem Wert der Immobilie entspricht. Es gibt keine weiteren Lasten.
Der Grundschuldbrief ist in meinem Besitz.
Kann ich mit dem Grundschuldbrief die Immobilie "bezahlen", wenn der Eigentümer einverstanden ist und auch noch die Grundschuld löschen lässt? Und das alles mit einem einzigen Notariat?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Immobilie
02.05.2012 | 06:18

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


in Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, die Parteien eines Rechtsgeschäftes können letzlich vereinbaren, was sie wollen, solange nicht ein gesetzliches Verbot dem entgegensteht.

Dazu gehört auch die Vereinbarung, wie eine Schuld (hier: Kaufpreisschuld) zu tilgen ist. Theoretisch könnten Sie also auch mit den berühmten Glasperlen bezahlen.


Sofern also der Vertragspartner mit dieser Art der Zahlung einverstanden ist, steht einer Zahlung durch Herausgabe des Grundschuldbriefes nichts entgegen.

Denn ein gesetzliches Verbot besteht insoweit nicht, solange der Vertragspartner nicht in der Geschäftsfähigkeit (zumindest) beschränkt ist, oder Sie dessen geschäftliche Unerfahrenheit absichtlich ausnutzen würden - dazu gibt der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nichts her.

Es ist also möglich, mit dem Grundschuldbrief die Immobilie " zu bezahlen", wenn der Eigentümer einverstanden ist und auch noch die Grundschuld löschen lässt.


Möglich ist es auch, alles über ein einziges Notariat abzuwickeln, sofern bei diesem Notariat nicht ein Vertretungsverbot wegen Interessenkollision besteht - auch dafür gibt der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nichts her.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 02.05.2012 | 07:19

Wäre der beabsichtigte Vertrag dann wirklich ein richtiger Kaufvertrag oder spielt es eine Rolle, wie ich oder der Vorbesitzer den Grundschuldbrief erworben haben (Kauf, -schenkung, Sicherheit)?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.05.2012 | 08:12

Sehr geehre Ratsuchende,


wie der Grundschuldbrief legal erworben worden ist, spielt keine Rolle, da er ein verbrieftes Recht darstellt.


Ob es ein Kaufvertrag oder bei Sicherheit letztlich "nur" eine Sicherungsverwertung darstellt, lässt sich anhand des geschilderten Sachverhaltes nichtermitteln. Bei der Beantwortung haben die Rechtsanwälte den Ihnen geschilderten Sachverhalt zu bearbeiten - und danach spricht viel für einen Kaufvertrag.


Aber letztlich werden Sie ohne Notar sowieso nicht weiter kommen, so dass dieser Notar dann die Pflicht anhand aller informationen hat, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln und dann den entsprechend richtigen Vertrag zu entwerfne.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

Bewertung des Fragestellers 2012-05-02 | 18:56


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"für die nicht so ganz alltägliche Frage hatte ich gar nicht so schnell eine Antwort erwartet"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-05-02
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für die nicht so ganz alltägliche Frage hatte ich gar nicht so schnell eine Antwort erwartet


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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