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Immobilie in Deutschland


04.03.2011 16:26 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Ein in der Schweiz lebender Ehemann will sich scheiden lassen(nach Schweizer Scheidungsrecht) und besitzt die Hälfte eines Ferienhauses in Deutschland,das der Ehemann vor 36 Jahren gemeinsam mit seiner Schwester geerbt hat.Die Ehe wurde 2004 geschlossen.Frage:Muss er im Scheidungsfalle-nach Schweizer Recht- ggf die von ihm zu scheidende Ehefrau wegen dieses Immobilienbesitzes zu wieviel % auszahlen? Liegt in diesem Falle in der Schweiz ein Zugewinn für die Ehefrau vor?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Antworten zum Thema:
Immobilie Deutschland
04.03.2011 | 17:19

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vorausgesetzt zwischen den Eheleuten ist kein Ehevertrag geschlossen worden, gilt Folgendes:

Die Ehegatten leben dann im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird unterschieden, zwischen der Errungenschaft und dem Eigengut des jeweiligen Ehegatten.

Zum Eigengut gehören solche Gegenstände, die vor der Ehe bereits einem Ehegatten gehörten. Das ist bei der Ferienwohnung, bzw. den Anteil daran, der Fall.

Zur Errungenschaft gehören unter anderem auch die Erträge aus dem Eigengut, mithin etwaige Wersteigerungen der Ferienwohnung.

Bei der Vermögenauseinandersetzung wird nur der Wert der Errungenschaften abzüglich eventuell bestehender Schulden ausgeglichen. Genannt wird der verbleibende Wert Vorschlag. Dieser Wert ist dann hälftig an den anderen auszugleichen.

Einen Wertersatz für die Ferienwohnung wird die Frau daher nicht erhalten, sondern allenfalls einen hälftigen Anteil an der Wertsteigerung des auf den Mann entfallenden Anteil, dem Ertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1114 Bewertungen
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