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Frage geschrieben am 09.10.2008 00:21:00

Immobilie, Kreditabzahlung bei Trennung innerhalb der Ehe

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2361
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich haben während unserer Ehe (Zugewinngemeinschaft) vor 6 Jahren einen Kredit aufgenommen, um ein Grundstück zu kaufen und ein Haus darauf zu bauen. Die Restschuld beträgt im Moment 225.000 EUR.
Mein Mann ist vor einiger Zeit ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung gemietet. Wir leben seit September diesen Jahres dauernd getrennt. Für unsere gemeinsamen vier Kinder(1,4,6,9) möchte er die gewohnte Umgebung erhalten, so dass das Haus nicht verkauft werden soll. Auch ich möchte in dem Haus zusammen mit meinen Kindern weiter wohnen.
Da er Kindesunterhalt für unsere Kinder zahlt und seinen eigenen Lebensunterhalt auch bestreiten will, beteiligt er sich nicht an den monatlich anfallenden Kreditraten in Höhe von 1.300EUR. Diese und ebenso alle Hausnebenkosten zahle ich im Moment allein, weil er meint, dass er nur mit dem Selbstbehalt für Erwerbstätige (900EUR)nicht auskommen würde.
Wir beide haben den Kreditvertrag unterschrieben.
Meine Eltern haben uns als Ehepaar Geld für den Hausbau geliehen. Im Moment schulden wir ihnen noch 5.500EUR. Mein Schwiegervater hatte uns als Ehepaar 2.500EUR für denselben Zweck geschenkt.

Mein Ziel, unter dem alle Fragen bitte von Ihnen beantwortet werden sollen, ist es, dass, wenn ich das Haus alleine abzahle, ich auch entscheiden kann, was mit dem Haus geschieht. Mein Mann soll allerdings im Kreditvertrag als Schuldner zur Hälfte mit eingetragen bleiben. Ich denke, dass es für mich von Nachteil wäre, wenn ich alleine den Kreditvertrag übernehmen würde.

Meine Fragen lauten:
1)Wenn ich auch weiterhin alleine die Kreditverpflichtung gegenüber der Bank erfülle, wie kann ich dann verhindern, dass mein Mann nach kurzer oder langer Zeit plötzlich doch das (dann nicht mehr so hoch verschuldete) Haus verkaufen möchte oder seinen Anteil von mir ausbezahlt haben möchte?
2) Was überhaupt wäre "sein Anteil"? Ist es eine klare Trennung, weil wir nun offiziell getrennt leben?
2) Gibt es die Möglichkeit, dass er zwar nach außenhin gegenüber der Bank weiter genauso wie ich als Schuldner im Kreditvertrag steht,ich aber bestimmen kann, was mit dem Haus geschieht, weil ich es abbezahle?
3)Gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass er seinen Anteil an unserem Haus auf die Kinder überträgt?
4) Welche anderen Möglichkeiten gäbe es noch?
5) Was geschieht mit den "familieninternen Schulden"? Können die vor 3 Jahren meinem Mann und mir geschenkten 2.500EUR meines Schwiegervaters aufgerechnet werden gegen unsere gemeinsamen Schulden in Höhe von 5.500EUR bei meinen Eltern?
Mein Mann vertritt die Auffassung, dass er (durch seinen Vater sozusagen) die Hälfte damit an meine Eltern abbezahlt hat.

Erweiternd kommt hinzu, dass wir vor einem Jahr uns zusammen ein Auto gekauft haben, damit alle Kinder einen ordentlichen Sitzplatz hätten. Dieses Auto hat jetzt einen Wert von ca. 10.000EUR. Andererseits haben wir auf unserem gemeinsamen Girokonto Schulden in Höhe von 3.000EUR. Mein Mann meint, dass durch meine alleinige Nutzung des Autos (um die Kinder überall hinzubringen und abzuholen) mir zugemutet werden kann, die Dispo- Schulden zu bezahlen.
Ist das so?

Meines Erachtens nach hätte ich die Pflicht, die Bank darüber zu informieren, dass der Hauptdarlehensnehmer ausgezogen ist und wir getrennt leben. Ich befürchte dann allerdings eine sofortige Kündigung, weil nach der Rechnung der Bank mein Einkommen (netto 2.600EUR plus Unterhalt 1.150EUR) für eine Kredittilgung nicht ausreichend wäre.
Frage: Könnte die Bank mir erfolgreich wegen der veränderten Situation den Kreditvertrag kündigen? Oder könnte ich darauf verweisen, dass meine "interne Rechnung" sehr wohl das Haus abbezahlen kann?

Eine Antwort Ihrerseits soll nicht unter Zeitdruck erfolgen. Mir ist es wichtiger, dass alle Aspekte ausführlich berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.10.2008 01:57:10
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrte Fragestellerin,

bei der Beantwortung der Fragen gehe ich davon aus, dass sowohl Sie als auch Ihr Mann jeweils Eigentümer zu 1/2 sind.

1.
Solange Ihr Mann Miteigentümer des Hauses ist, kann er grundsätzlich seinen Eigentumsanteil verkaufen, das können Sie nicht verhindern. Eine Übertragung der gesamten Immobilie durch Ihren Mann, gegen Ihren Willen, ist nur im Wege der Teilungsversteigerung möglich.
Verhindern können Sie dies, indem Sie bereits jetzt den Eigentumsanteil Ihres Mannes übernehmen, dem müsste Ihr Mann jedoch zustimmen.

Wenn Sie den Kreditvertrag gemeinsam als Gesamtschuldner abgeschlossen haben, haben Sie im Zweifel gegen Ihren Mann einen Anspruch auf Ausgleich der Hälfte Ihrer an die Bank geleisteten Zahlungen; § 426 BGB. Sollte Ihr Mann, seinen Hausanteil Ihnen später zum Kauf anbieten, können Sie seine Forderung mit Ihren Anspüchen aus der Kreditbedienung aufrechnen. Einen Anspruch auf Auszahlung seines Eigentumsanteils durch Sie hätte Ihr Mann im Übrigen nur nach Einigung mit Ihnen.

2.
Sein Anteil an der Immobilie, ist sein Eigentumsanteil. Dieser ergibt sich aus dem Kaufvertrag/Grundbuch. Die Trennung ändert zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen.

3.
Auch wenn Sie den Kredit allein bedienen, bleibt Ihr Mann Miteigentümer am der Immobilie. Durch Zahlung der Kreditsumme wächst nicht Ihr Anteil an der Immobilie. Sie können natürlich mit Ihrem Mann eine entsprechende Vereinbarung treffen. Z. Bsp indem er Ihnen unwideruflich ihm zustehende Rechte überträgt. Dazu ist jedoch wiederum eine Einigung mit Ihrem Mann nötig.

4.
Ihr Mann kann selbstverständlich seinen Eigentumsanteil an Ihre gemeinsamen Kinder übertragen.

5.
Zu diesem Zeitpunkt sehe ich keine weitere Möglichkeit als die, sich mit Ihrem Mann zu einigen. Da Ihr Mann vermutlich von den Kreditgebern nicht aus den Keditverträgen entlassen werden wird, könnte dies allerdings schwierig werden.

6.
Für Kredite die Sie gemeinsam aufgenommen haben, von Ihren Eltern oder als Dispokredit von der Bank, haften Sie beide gemeinsam als Gesamtschuldner. Tilgt ein Schuldner allein gegenüber den Kreditgebern, hat er einen Anspruch gegen den Mitschuldner auf Ausgleichszahlung, § 426 BGB. Insoweit ist es zunächst unerheblich wer die Anschaffungen aus den Krediten nutzt, da Kreditnehmer und Eigentümer nicht identisch sein müssen.
Eine Schenkung an Sie und Ihren Mann von Ihren Schwiegereltern kann nicht mit dem Kredit von Ihren Eltern aufgerechnet werden. Dies allein schon aus dem Grunde, dass Ihre Eltern diese Schenkung nicht erhalten haben. Selbst wenn die gesamte Summe an Ihre Eltern weitergereicht worden wäre, würde dies, da es eine Schenkung an Sie beide war, die Tilgung zu gleichen Teilen von Ihnen und Ihrem Mann bedeuten und keine Tilgung durch Ihren Mann in Höhe der Gesamtsumme.

7.
Für die Bank ist es zunächst unerheblich ob Sie getrennt leben und wie Sie intern die Zahlung des Kredits regeln, solange der Kredit wie vertraglich vereinbart bedient wird. Da sowohl Ihr Mann als auch Sie weiterhin Schuldner sind und vermutlich die Immobilie als Sicherheit zu Gunsten der Bank belastet ist, ändert sich auch am Ausfallrisiko der Bank nichts. Solange Sie mit den Zahlungen nicht in Verzug kommen, hat die Bank auch grundsätzlich kein Kündigungsrecht.

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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
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