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Diese Antwort ist vom 7.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.08.2008 15:16:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Kopenhagener Str.44, 10437 Berlin, Tel: +49(0)30-74394955, Fax: +49(0)30-7001433291
Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Familienrecht
Bewertungen: 197
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein Standesbeamter hat bei Anlegung eines Familienbuches zu prüfen, ob die darin dokumentierte Eheschließung als materiell-rechtlich wirksam anzusehen ist. Bei Ehen mit Auslandsbezug bestimmt sich dies nach Maßgabe des deutschen Internationalen Privatrechts: Zu prüfen ist, ob die zivilrechtlichen Wirkungen einer im Ausland vollzogenen Eheschließung für das Inland übernommen werden (vgl. BGH, NJW 1991, 3088; BayObLG, StAZ 1996, 300 m.w.N.; Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, 38. Lieferung 2003, § 15a PStG, Rn. 36 f.; MüKoBGB/Coester, 3. Aufl. 1998, Art. 13 EGBGB, Rn. 7).
Diesbezüglich sehe ich bei einer in der russischen Föderation geschlossenen Ehe keine Probleme.
Eine Registrierung Ihrer im „Ausland“ geschlossenen Ehe bei Ihrem Standesamt ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Dennoch haben Sie nach § 15 a Personenstandsgesetz einen Anspruch auf Anlegung eines Familienbuches, da Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollten diesen Antrag schriftlich stellen und bei Ablehnung eine Klage in Erwägung ziehen.
Das Finanzamt muss Ihre Heiratsurkunde, versehen mit der Haager Apostille, für die Eintragung der Steuerklassen akzeptieren. Ein Auszug aus einem Familienbuch ist dafür nicht erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst behilflich sein. Natürlich können Sie noch eine kostenlose Rückfrage stellen.
Ich verbleibe zunächst mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.08.2008 17:01:45
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Super!
Jetzt habe ich nur noch eine kleine Frage: Wo bekomme ich die Haager Apostille für die Heiratsurkunde, die beim russischen Konsulat ausgestellt wurde?
Danke im Voraus.
MfG
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Super!
Jetzt habe ich nur noch eine kleine Frage: Wo bekomme ich die Haager Apostille für die Heiratsurkunde, die beim russischen Konsulat ausgestellt wurde?
Danke im Voraus.
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.08.2008 18:29:47
Grundsätzlich erhält man die Apostille von der ausstellenden behörde. Sie sollten sich daher diesbezüglich beim russischen Konsulat erkundigen.
Weitere Informationen können Sie auch unter diesem Link nachlesen:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/FAQ__/datei__Apostille,property=Daten.pdf
Grundsätzlich erhält man die Apostille von der ausstellenden behörde. Sie sollten sich daher diesbezüglich beim russischen Konsulat erkundigen.
Weitere Informationen können Sie auch unter diesem Link nachlesen:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/FAQ__/datei__Apostille,property=Daten.pdf
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