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Frage geschrieben am 07.08.2008 13:01:00

Im russischen Konsulat geheiratet

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1635
Ich und meine Frau haben im Juni im russischen Kosulat in Bonn geheiratet. Ich habe deutsche und russische Staatsbürgerschaft, meine Frau russische. Jetzt wollten wir die Steuerklassen ändern und ein Familienbuch ausstellen lassen. Die Beamtin im Standesamt hat mir mitgeteilt, dass unsere Ehe nicht gültig ist(wird nicht anerkannt) und wir neu heiraten müssten. Soweit mir bekannt ist, wird in Russland geschlossene Ehe anerkannt. Gibt es Chancen die Ehe zu legalisieren? Wie sollen wir weiter vorgehen?


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Diese Antwort ist vom 7.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.08.2008 15:16:00
Rechtsanwältin Sabine Reeder
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Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Familienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Ein Standesbeamter hat bei Anlegung eines Familienbuches zu prüfen, ob die darin dokumentierte Eheschließung als materiell-rechtlich wirksam anzusehen ist. Bei Ehen mit Auslandsbezug bestimmt sich dies nach Maßgabe des deutschen Internationalen Privatrechts: Zu prüfen ist, ob die zivilrechtlichen Wirkungen einer im Ausland vollzogenen Eheschließung für das Inland übernommen werden (vgl. BGH, NJW 1991, 3088; BayObLG, StAZ 1996, 300 m.w.N.; Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, 38. Lieferung 2003, § 15a PStG, Rn. 36 f.; MüKoBGB/Coester, 3. Aufl. 1998, Art. 13 EGBGB, Rn. 7).


Diesbezüglich sehe ich bei einer in der russischen Föderation geschlossenen Ehe keine Probleme.

Eine Registrierung Ihrer im „Ausland“ geschlossenen Ehe bei Ihrem Standesamt ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Dennoch haben Sie nach § 15 a Personenstandsgesetz einen Anspruch auf Anlegung eines Familienbuches, da Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollten diesen Antrag schriftlich stellen und bei Ablehnung eine Klage in Erwägung ziehen.

Das Finanzamt muss Ihre Heiratsurkunde, versehen mit der Haager Apostille, für die Eintragung der Steuerklassen akzeptieren. Ein Auszug aus einem Familienbuch ist dafür nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst behilflich sein. Natürlich können Sie noch eine kostenlose Rückfrage stellen.

Ich verbleibe zunächst mit freundlichen Grüßen


Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Sabine Reeder
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.08.2008 17:01:45

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Super!
Jetzt habe ich nur noch eine kleine Frage: Wo bekomme ich die Haager Apostille für die Heiratsurkunde, die beim russischen Konsulat ausgestellt wurde?

Danke im Voraus.

MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.08.2008 18:29:47

Grundsätzlich erhält man die Apostille von der ausstellenden behörde. Sie sollten sich daher diesbezüglich beim russischen Konsulat erkundigen.
Weitere Informationen können Sie auch unter diesem Link nachlesen:

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/FAQ__/datei__Apostille,property=Daten.pdf

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