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Frage geschrieben am 19.03.2009 17:07:46

Illigal eine private Kontonummer eines anderen beschafft

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2423
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen mich gab es Pfändungsversuche, gegen diese habe ich mich erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Meine Frage: Der vermeintliche Gläubiger hat sich dazu meine private Bankverbindung beschafft. Als Entlastung behauptete diese Person, ich hätte ihr diese selbst gegeben und legt mir ein Schreiben in Kopie vor. Dieses Schreiben adressiert an die Hausverwaltung habe ich aber nur dieser für Verrechnungszwecke überlassen. Mit der vermeintlichen Person rede ich seit Jahren nur das Nötigste. Meine Kontonummer habe ich ihr zu keiner Zeit überlassen.
Liegt in der Beschaffung oder Weitergabe meiner Bankverbindung durch Dritte eine Straftat vor oder nicht und vom wem?

Vielen Dank. B.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.03.2009 17:55:40
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht Elke Zipperer
An der Steige 9, 91233 Neunkirchen am Sand, Tel: 09153 / 9229590, Fax: 09153 / 9229591
Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatzrecht, Opferschutzrecht
Bewertungen: 40
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben wie folgt.

Eine konkrete strafbare Handlung ist Ihren Angaben nicht zu entnehmen.
Ihr Kontrahent kann das von Ihnen angesprochene Schreiben von der Hausverwaltung auf Anforderung erhalten haben. Sie selbst hatten die Daten der Hausverwaltung mitgeteilt (und diese hatte den Brief wohl auch erhalten und geöffnet). Zwar ist die Hausverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, Ihre Daten nicht an Dritte herauszugeben – sofern diese kein berechtigtes Interesse nachweisen. Sollte Ihr Kontrahent einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) vorweisen können (und dies auch gegenüber der Hausverwaltung getan haben), dann durfte diese von einer Berechtigung zur Weitergabe der Kontoverbindung ausgehen.
Sollte sie ohne eine entsprechende Berechtigung die Kontoverbindung herausgegeben haben, liegt eventuell ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten vor, der seinerseits zwar Schadensersatzansprüche auslösen könnte, aber keine Straftat darstellt.

Sollte Ihr Kontrahent die Kopie des Schreibens anderweitig erlangt haben, könnte möglicherweise eine Straftat vorliegen. Hierzu fehlen aber Anhaltspunkte.

Sie sollten sich auch hüten, Ihrem Kontrahenten ohne Beweise hier etwas zu unterstellen. Sie würden sich dann nämlich selbst strafbar machen – wegen übler Nachrede, Verleumdung etc.

----------------

Schließlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei meiner Antwort, die nur auf Ihren Angaben basiert, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung und Orientierung handelt. Eine umfassende Beratung und Begutachtung kann meine Antwort daher nicht ersetzen. Die rechtliche Beurteilung kann durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick geben konnte und stehe Ihnen hier gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Zipperer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.03.2009 03:54:04

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Der Hausverwalter hat nichts damit zutun laut Angaben der Partei. die Staatswaltschaft stellt die Sache wegen Geringfügigkeit § 170 etc. ein. Die Partei fällt seit Jahren durch Selbstjustiz auf. Verschafft sich von einer Versicherung, in der sie namentlich nicht als Versicherungsnehmer benannt ist, Daten aus dem Schadensablauf. Das gibt sie schriftlich sogar zu.
Sie macht als Beschuldigte falsche Angaben und löst damit von Amts Strafanzeigen aus. Sie wird dann zur Zeugin. Es ist immer eine Frage der Zeit bis die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellt. Der Partei passiert eigenartiger Weise nichts. Das kann doch nicht sein.
Sie stellt sich u.a. mehrre Tage vor eine Grundstücks- und Garageneinfahrt ( behindert 7 Leute ) , entzieht sich jeglicher Kommunikation, wird angezeigt und wird staune zur Zeugin und es ergehen in gleicher Sache mehrere Strafbefehle 90 Tagessätze a 60 € mit der Begründung, die Partei kam nicht auf ihren Stellplatz. Tatsache ist, die Dame hat einen Stellplatz käuflich erworben, jedoch die Zufahrtsrechte über andere Grundstücksflächen nicht.

Allen stehen die Haare zu Berge. Sie greift zu immer mehr Selbstjustiz, sie macht was sie will, und kommt ungeschoren davon. Anwaltlich ist sie nie nicht vertreten.Bei einer Vernehmung bei der Polizei wurde uns mal auf Nachfrage sinngemäß gesagt ..." aufgrund des besonderen Dienstherren wird die Ausaage dieser ein höherer Wahrheitsgehalt entnommen als unserer ..."!

Um diesen Ärger mit dieser Partei zu beenden, wurde die ETW in der WEG aufgekauft. Was macht die Partei, übergibt die ETW vertragswidrig. Massiver lokolisierter Wasserschaden, verteilt auf 5 Räume. Türblätter ausgetauscht, Garten entpflanzt, Rolläden rausgerissen etc. Sie bestreitet natürlich alles. Kaufpreisrestzahlung wurde zurück behalten. Die Beseitigung der Schäden hat sie abgelehnt, stattdessen versuchte sie die Kontopfändung mit der beschafften Kontonummer .Das ist die Sache oben. Die Kette zieht sich mit dieser Partei. Sie wurde aufgrund der Nichtbestrafung immer dreister.

MFG B.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.03.2009 09:05:12

Sehr geehrter Fragesteller,

es tut mir leid, dass Sie mit dieser Dame soviel Ärger haben.
Leider kann ich Ihrer Nachfrage keine konkrete Frage entnehmen, die ich beantworten könnte. Sofern Sie noch eine Frage haben, dann nehmen Sie bitte mit mir nochmals direkt Kontakt auf über info@ra-zipperer.de

Mit freundlichen Grüßen

Elke Zipperer
Rechtsanwältin

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Illigal eine private Kontonummer eines anderen beschafft | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-08
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