Ich habe vor zwei Wochen einen Brief von 'Worldwide Association of privat Internet Investigation Companies' bekommen mit dem Vorwurf ein Spiel auf einer Internettauschbörse runtergeladen und mehrfach und über einen längeren Zeitraum kostenslos im Internet zugänglich gemacht zu haben.
Bis zum 8. Februar hätte ich eine strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und 320 € als Schadensersatz zahlen sollen.
Da der Brief jedoch nicht als Einschreiben gekommen ist haben wir uns gedacht dass er womöglich garnicht angekommen ist um Zeit zu gewinnen..
In der Unterlassungserklärung steht u.a. dass ich für jedes ähnliche Vergehen rund 5.000 € zahlen muss.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht und habe oft gelesen dass ich diese UE modifiziert abschicken soll..
Meine Fragen:
1. Ist die oben genannte 'Firma' vertauenswürdig?
2. Wie soll die UE aussehen?
3. Was soll ich tun wenn ich früher noch mehr Spiele von dieser Tauschbörse geladen hab?
Danke im Voraus für die Antwort!
MFG
Jakob
Antwort geschrieben am 17.02.2011 22:55:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihrer 1. Frage:
Selbstredend kann ich als Anwalt keine Einschätzung zur generellen Seriösität eines Unternehmens abgeben. Im vorliegenden Fall wird es darauf ankommen, ob das hinter der Abmahnung stehende Unternehmen Rechteinhaber der offenkundig illegal geladenen Software ist.
Aufgrund der Abmahnung müssen Sie zunächst davon ausgehen, dass das abmahnende Unternehmen Inhaber der Rechte an dem Spiel ist. Wenn Sie dies bestreiten, müssen Sie damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden; im Gerichtsverfahren würde dann ggf. der Nachweis der Rechtsinhaberschaft vorgelegt werden; Sie würden unterliegen und müssten auch noch die Prozesskosten tragen. Eine erste Recherche hat ergeben, dass Abmahnungen dieses Unternehmens durchaus ernst zu nehmen sind. Sie müssen also damit rechnen, dass das hinter der Abmahnung stehende Unternehmen Inhaberin der Rechte an dem Spiel ist.
Zu Ihrer 2. Frage:
Rein vorsorglich sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte aufgrund des hohen Haftungsrisikos unbedingt eingegrenzt werden. Sie sollte so umformuliert werden, dass Sie nur erklären, die an dem hier konkret in Rede stehenden Spiel bestehenden Rechte nicht zu verletzen. Sie sollten dagegen nicht erklären, andere Rechte dieses Unternehmens zum Beispiel an anderen Produkten nicht zu verletzen. Ferner sollten Sie die Erklärung unbedingt mit der Formulierung "rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben. Zudem sollten Sie die angedrohte Vertragsstrafe umformulieren. Ein konkreter Geldbetrag ist für Sie ungünstig. Formulieren Sie diesen Teil wie folgt um: "...verpflichtet sich, ... eine in das Ermessen des zuständigen Amts- oder Landgerichts gestellte Vertragsstrafe zu zahlen."
Sie sollten die modifizierte Unterlassungserklärung schnellstmöglich abgeben und am besten vorab per Telefax an die abmahnende Kanzlei schicken, damit Sie notfalls nachweisen können, dass Sie diese abgegeben haben. Sollten Sie keinen Zugriff auf ein Fax haben, so sollten Sie die mod. Unterlassungserklärung per Einschreiben gegen Rückschein versenden. Sollten Sie die modifizierte Unterlassungserklärung nicht abgeben, so riskieren Sie den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung, da aus Sicht der Gegnerin die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt ist. Ohne Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung besteht für die Gegnerin die Gefahr, dass Sie das Spiel nochmals illegal verwenden. Diese Gefahr berechtigt zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung, die für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre.
Sicherheitshalber sollten Sie die modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt formulieren lassen, da ungünstige Formulierungen langwierige Folgen haben können.
Meine Kanzlei steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung. In diesem Fall kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.
Zu Ihrer 3. Frage:
Sie sollten illegale Up- und Downloads unbedingt vermeiden. Was die Vergangenheit angeht, können Sie nur hoffen, nicht mehr abgemahnt zu werden.
Sofern die hier abgemahnte illegale Verwendung des Spiels tatsächlich stattgefunden hat, müssen Sie auch damit rechnen, dass der Gegner dies beweisen kann und Sie auf den geltend gemachten Schadensersatz gerichtlich in Anspruch nimmt. Dadurch würden ebenfalls weitere Kosten entstehen. Möglicherweise ist es sinnvoll, die Zahlung zu leisten bzw. mit dem Gegner eine Herabsenkung zu vereinbaren.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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