Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.02.2011 09:04:28

Illegale Einsicht in Arbeitszeiten und daraus resultierende Beschuldigungen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1417
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema Arbeitszeiten.
Sehr geehrter Ratgeber,

welche juristischen Möglichkeiten habe ich, wenn sich ein Arbeitskollege, in unerlaubter weise Zugang zu meinen Stempelzeiten in der elektronischen Zeiterfassung unserer Firma genommen hat und jetzt behauptet, da Unregelmäßigkeiten gefunden zu haben.
Dazu muss man wissen, das unsere Firma zwei Standorte hat und nur einer mit einer elektronischen Zeiterfassung ausgestattet ist. Wir dürfen die Arbeitszeiten in Eigenregie in die elektronische Zeiterfassung einfügen.

Dieser Kollege, der mich nun beschuldigt diese zu meinen Gunsten verändert zu haben, arbeitet nicht mal an diesem zweiten Standort und kann daher nicht mal beurteilen, wann ich arbeiten war bzw nicht.

Ich halte mich für eine ehrliche Haut und weiß, dass ich da nicht betrogen habe. Bin jetzt aber in der Firma quasi abgestempelt als Betrüger und kann mühsam versuchen meine Unschuld zu beweisen. Was natürlich insofern schwer ist, da im Endeffekt Aussage gegen Aussage steht.. da es auch den Kollegen schwer fällt, zu beurteilen, wann wir an diesem zweiten Standort gearbeitet haben und v.a. wie lange.

Dieser mich beschuldigende Kollege, versucht mich (der in dieser Firma (bisher) eine etwas herausgehobene Stellung hatte) schon seit zwei Jahren zu diskreditieren und gegenüber der Geschäftsleitung schlecht zu machen.
Das Master-Passwort für die elektronische Zeiterfassung ist übrigens frei zugänglich, so dass theoretisch jeder für andere in deren Namen die Logzeiten verändern könnte.
Auch wurde uns nie etwas schriftliches vorgelegt, das die Nutzung der ganzen Anlage Regelt.


Was kann ich tun, um mich gegen diese aus der Luft gegriffenen anschuldigen zu wehren? Es ist für mich zu tiefst demütigend, mich überhaupt rechtfertigen zu müssen, nur weil jemand etwas behauptet und es keinen interessiert, das er diese Behauptung nicht beweisen kann, weil sie auch nicht zu beweisen ist.

Freue mich über eine rasche Antwort, da ich momentan naturgemäß recht aufgewühlt bin.

Vielen Dank


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


In der Sache geht es um eine schwerwiegende Beschuldigung Ihres Arbeitskollegen, die in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift.

Wenn der Arbeitskollege seinen gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht darlegen und beweisen kann, können Sie gegen den Arbeitskollegen oder Ihren Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht in dem gebotenen Umfang nach, könnten Sie darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen.
Dies müsste aber im Einzelfall konkret geprüft werden. Aus der Ferne kann hierzu seriöserweise keine abschließende Stellungnahme erfolgen.

Sinnvoll erscheint es mir, wenn Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, um Ihre Rechte sowohl gegenüber dem Arbeitskollegen als auch Ihrem Arbeitgeber zu wahren.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.02.2011 09:39:59

Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung.

Was mich noch interessieren würde, wäre die Beurteilung des Umstandes, das dieser Kollege sich heimlich Zugang, zu dem er nicht autorisiert war, verschafft hat und wohl genauesten Einblick in meine "gestempelten" Zeiten genommen hat. Und darauf Anschuldigungen begründet. Salop formuliert erinnert mich das an unschöne Stasimethoden.

Ich würde da ja schon mal rein aus dem Gefühl heraus einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vermuten.

Es ist ja nicht so, das ein Verdacht oder Unregelmäßigkeiten im Raum standen und er mit der Überprüfung betraut wurde, sondern, das er aus freiem Antrieb meine Daten durchforstete und mit dem Wissen sich Anschuldigungen konstruierte.

Was kann ich dagegen denn tun?

Im Grunde bin ich ja der Verlierer, auch wenn ich glaubhaft machen kann, das die Zeiten stimmen. Das ganze hat ja schon im Vorfeld die Runde in der Firma gemacht, bevor ich überhaupt wusste, was mir vorgeworfen wird. Wie soll ich je mit diesem Kollegen wieder unter einem Dach arbeiten??
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.02.2011 10:39:22

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Aus dem Verstoß des Datengeheimnisses können Sie gegen Ihren Arbeitgeber nur dann Ansprüche herleiten, wenn Ihr Arbeitgeber selbst ein Verschulden treffen sollte.
Nach Ihrem Sachvortrag ist hiervon aber nicht auszugehen.

Da bei dem Vorgehen Ihres Arbeitskollegen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden könnte, käme noch die Erstattung einer Strafanzeige wegen übler Nachrede in Betracht.
Zivilrechtlich würde sich dann ein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 II BGB iVm § 186 StGB (üble Nachrede) ergeben.

Ohne anwaltlichen Beistand werden Sie aber in der Sache nicht weiterkommen.




Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

96
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Illegale   Einsicht   Arbeitszeiten   resultierende   Beschuldigungen