Frage geschrieben am 04.04.2010 12:33:36
Illegale Arbeitsvermittlung ja oder nein
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1201Wir hatten auch das Glück, dass ich mich von Berufswegen mit diesen Sachen gut auskenne und ich auch die nötigen Kontakte hatte. Aber für einen Senior bzw. eine Familie ansonsten schwer machbar.
Allerdings mir nun die Idee gekommen, dies für eine kleine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit zu gebrauchen.
Ich würde gerne einen Service anbieten, der dies alles für Familien und Senioren übernimmt. Stelle ausschreiben - Bewerber suchen – nötige Papiere und Behördengänge erledigen, die monatlichen notwendigen Meldungen und Abrechnungen erstellen sowie die Senioren und Familien ggf. bei Unstimmigkeiten betreuen und neutral beraten.
Mein Frage deshalb, was brauche ich für Voraussetzungen und welches Gewerbe muss ich anmelden. Im Internet habe ich gelesen, dass ausländische Pflegekräfte nur von der ZAV vermittelt werden dürfen. Darf ich trotzdem im Auftrag einer Familie solche Arbeitskräfte suchen, ohne eine unerlaubte Arbeitvermittlung zu begehen?
Können Sie mir bei der Gestaltung der AGB´s helfen?
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.
Antwort geschrieben am 04.04.2010 12:59:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie vor allem Pflegepersonal aus Osteuropa vermitteln möchten. Da auch den neuen EU-Staaten der Arbeitsmarkt noch nicht offen steht, bedürfen die Pflegekräfte zur Legalisierung daher einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit. Die Vermittlung muss durch Agenturen geschehen, die selbst in Osteuropa ansässig sind oder durch die Pflegekraft selbst. Hier können Sie lediglich die Kontaktaufnahme zu den Agenturen oder den Pflegekräften als Dienstleistung anbieten bzw. mit diesen zusammen die Formalitäten bestreiten. Eine direkte Vermittlung ist nicht möglich. Um eine solche Agentur zu betreiben, benötigen Sie eine Steuernummer sowie einen Gewerbeschein gem. § 14 GewO.
Sofern diese Art von Gewerbe für Sie in Betracht kommt, bin ich gerne Bereit, Sie bei der Vertragsgestaltung zu unterstützen. Bei Interesse erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.04.2010 13:28:02
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Danke für Ihre Antwort. Ja, es handelt sich um Pflegepersonal aus Osteuropa. Es war auch nur die Kontaktaufnahme zwischen den Parteien geplant.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein Angebot für die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung zukommen lassen würden. Meine Daten dürften Ihnen ja bekannt sein.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Danke für Ihre Antwort. Ja, es handelt sich um Pflegepersonal aus Osteuropa. Es war auch nur die Kontaktaufnahme zwischen den Parteien geplant.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein Angebot für die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung zukommen lassen würden. Meine Daten dürften Ihnen ja bekannt sein.
Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.04.2010 22:57:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne unterstütze ich Sie in der Angelegenheit. Ich werde Ihnen alles weitere per Mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne unterstütze ich Sie in der Angelegenheit. Ich werde Ihnen alles weitere per Mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Mameghani direkt

