364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1252 Besucher | 12 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Idee verkaufen


24.04.2012 21:20 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 2,5 Jahren beschäftige ich mich mit einer eigen erdachten Geschäftsidee. Ich habe schon ein Funktionierendes Konzept der Dienstleistungen ausgearbeitet (Dienstleistungen, mit deren Hilfe Unternehmen ein neuartiges und sehr effiktieves Marketingtool an die Handgegeben wird) und möchte, dass meine Ideen umgesetzt werden. Leider fehlt mir das fundierte technische und kaufmännische know how um ein Unternehmen in dieser Größenordnung selbst aufzubauen. Deshalb möchte ich nur die Idee an bestehende Unternehmen, in deren Produktportfolio meine Dienstleistungen passen, vermarkten. Da dies nur durch einen durchdachten und Gedankengutsklau sicheren Plan gelingt (was ohne Juristische Absicherung nicht machbar ist) wollte ich fragen:

1. Gibt es erprobte sichere Vorgehensweisen?
2. In welchem Rechtsgebiet bewege ich mich und welche rchtliche Mittel könnten mein Vorhaben unterstützen?


Da die derzeitigen Gegebenheiten eine riesen Nachfrage verursachen möchte ich die Markteinführung schnellst möglich durchführen und wäre Ihnen für eine Gute und schnelle Antwort dankbar.

Mit freundlichem Gruß Michael
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
verkaufen
24.04.2012 | 22:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Zunächst zu Ihrer 2. Frage: Sie bewegen sich mit diesem Vorhaben einerseits im Wirtschaftsrecht, andererseits im Urheberrecht.

Da fangen allerdings auch die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung an:

Geschäftsideen haben grundsätzlich keinen Urheberschutz, nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Rechtsordnungen.

Daher ist auch generell jemand der eine neue Geschäftsidee hat nicht davor geschützt, daß andere diese Idee übernehmen.

Der Schutz einer Geschäftsidee ergibt sich nach der Umsetzung in der Regel durch z.B. den Markenschutz, Patentanmeldung, oder das Wettbewerbsrecht.
So ist es möglich gegen die Benutzung eines geschützten Produkt- oder Geschäftsnamens vorzugehen. Weiterhin ist es wettbewerbsrechtlich verboten über Herkunft von Produkten und Dienstleistungen zu täuschen.

Zu Ihrem Vorhaben: Sie müßten die Idee also entweder selbst realisieren, oder z.B. bei einer Firma die Interesse hat, ausgearbeitete Unterlagen anbieten und sich vor der Vorstellung eine möglichst detaillierte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen lassen.

Geschützt durch das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht wäre dann die konkrete Umsetzung – also die Konzeption – aber nicht die Idee an sich.

Auch aus Beweiszwecken wäre es daher zu überlegen, ob Sie bei der Vorstellung Ihrer Konzeption in einem Unternehmen einen Zeugen oder auch einen Rechtsanwalt dabei haben.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Mack
Frankfurt am Main

274 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Internationales Recht