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Frage geschrieben am 07.11.2011 12:42:19

Idee rechtlich schützen lassen?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 709
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würden gerne eine Geschäftsidee schützen lassen. Hierbei handelt es sich um eine vergleichbare Idee wie sie bereits von mymuesli.de oder aber chocri.de angeboten wird. Ein Produkt anzubieten, wo der Kunden die Eigenschaften direkt selber bestimmen/ mischen können (Form, Zutaten....). Das Produkt gibt es bereits auf dem Markt, genauso wie Müsli oder Schokolade. Jedoch aber nicht individuell über das Internet konfigurierbar, derzeit wäre mir auch kein Ladengeschäft oder dergleichen bekannt, wo man es sich mischen lassen könnte. Der Verkauf soll auch in erster Linie direkt über das Internet erfolgen.

Nun meine Fragen:

-ist es möglich eine solches Konzept/ Idee zu
schützen. Welches mit dem Produkt verbunden
ist?

-Wo kann/ muss ich dies Idee schützen lassen, da
es sich dabei ja um geistiges Eigentum handelt?

-reicht hier auch ein Copieright Zeiche?

-Angenommen eine zweite Firma aus Deutschland
würde es anbieten über .com oder .ru zählt hier
dann der Sitz der Firma oder müsste ich es dann
für jedes Land schützen?

- gibt es hier etwas wie: wer zuerst kommt mahlt
zuerst. Anhand der Homepage etc wäre es ja sehr
transparent wer zuerst am Markt war/ ist

Vielen dank für Ihre Bemühungen

Mit freundlichem Gruß



Antwort geschrieben am 07.11.2011 13:31:03
Rechtsanwalt Carsten Dreier
Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund, Tel: 023158969973, Fax: 0231522341
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Frage 1:

Der Schutz einer Geschäftsidee an sich ist so ohne weiteres nicht möglich. Dies wäre eine zu weit gehende Einschränkung des Wettbewerbs und in einer Marktwirtschaft ist Wettbewerb grundsätzlich ja erwünscht.

Frage 2:

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Marke nach dem Markengesetz beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen (http://www.dpma.de/). Als weitere Schutzrechte kommen das Geschmacksmuster beim Schutz eines Designs und das Patent in Betracht. Das Patent ist ein technisches Schutzrecht.

Frage 3:

Das Copyright-Zeichen ist für die deutsche Rechtslage ohne Belang. Es handelt sich um ein Schutzzeichen, welches im anglo-amerikanischen Bereich Verwendung findet. In Deutschland entsteht das Schutz im Allgemeinen durch Eintragung im entsprechenden Register beim Patent- und Markenamt oder aufgrund Verkehrsdurchsetzung in den beteiligten Verkehrskreisen. Dies kommt jedoch nur bei sehr berühmten Marken in Betracht (vgl. §§ 10, 12,13 MarkenG).

Frage 4

Der Markenschutz ist an den jeweiligen Nationalstaat gebunden, muss also für jedes Land einzeln beantragt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine so genannte Gemeinschaftsmarke beim Europäischen Marken- und Patentamt eintragen zu lassen. Eine solche Marke genießt dann Schutz in der Europäischen Union.
Zudem gibt es die Möglichkeit bei der WIPO(vgl. www.wipo.int/trademarks/en/) eine Marke weltweit schützen zu lassen. Diese Möglichkeit dürfte jedoch für Sie unwirtschaftlich sein.

Frage 5:

Im Kennzeichenrecht gilt das so genannte „Windhundprinzip", also wer zuerst einträgt, genießt zuerst den Markenschutz(vgl. § 9 MarkenG).

Deswegen sollten Sie möglichst Ihre Geschäftsidee verwerten, nachdem Sie zuvor eine entsprechende Marke in das Markenregister eingetragen haben.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.11.2011 13:56:22

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für die sehr gut beantwortete Frage
und vor allem auch für die sehr schnelle Erledigung.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir evtl. aus Ihrer Erfahrung heraus noch eine Euro- Richtsumme nennen könnten, die in etwa benötigt wird um sich im Markenregister, also Markenamt und Patentamt,eintragen zu lassen.

Nochmals meine Anerkennung für die sehr gute
Betreuung -

unser gesamtes Taem :-)
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.11.2011 14:31:12

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese möchte ich wie folgt beantworten:

Zur Frage, wie man eine Marke anmeldet, lesen Sie sich bitte folgenden Link durch:

http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7731.pdf

Die Gebühren finden Sie hier:

http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Idee rechtlich schützen lassen? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-11-07
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