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Ich will nur per Nachnahme - Käufer will klagen


| 21.07.2010 10:59 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn


| in unter 1 Stunde

Hallo,
ich habe bei eBay ein Notebook für 550 Euro ersteigert. Als ich es bezahlen will, sehe ich, dass der Verkäufer (der in Holland angemeldet ist) eine Negativbewertung hat. Als Text steht da: Achtung, Account gehackt, keinesfalls Geld überweisen. Am Nachmittag ist die Bewertung gelöscht.
Wegen meiner Sicherheitsbedenken frage ich den Verkäufer, ob ich auch per paypal oder per Nachnahme zahlen kann. Der Verkäufer lehnt das ab und spricht von unverschämten Behauptungen.
Ich rufe bei ebay an und die raten mir lieber nichts zu überweisen, da ich ja keine Sicherheiten hätte.
Ich erläutere meine Situation dem Verkäufer, doch der wird immer uneinsichtiger und droht nun mich zu verklagen.
Wie gesagt, ich wäre bereit gewesen, den Artikel zu kaufen, sehr gerne sogar, doch wollte das Risiko nicht eingehen. nun habe ich mir das Notebook anderweitig gekauft.
Der Verkäufer droht nun mich zu verklagen und vor Gericht zu bringen. Meine Frage: Was kann auf mich zukommen?
Kann ich aus der Sache schadensfrei herausgehen oder nicht?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 115 weitere Antworten zum Thema:
Käufer
21.07.2010 | 11:13

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn
253 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich anhand Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatungsplattform wie folgt.

Zunächst einmal gilt das vertraglich Vereinbarte, in Ihrem Fall wohl Vorkasse.
Sie geben an, dass es eine negative Bewertung des Verkäufers gibt bzw. gab.
Ich hoffe, Sie können dies auch beweisen.

Wenn Sie dies können, können Sie gemäß § 321 Abs. 1 BGB die Zahlung verweigern, da nach Abschluss des Vertrages erkennbar wurde, dass Ihr Anspruch auf Lieferung des Notebooks gefährdet ist.
Dies ist der Fall bei einem gehackten Account.

Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung, z.B. per Nachnahme.
Läuft die Frist fruchtlos ab, können Sie vom Vertrag zurücktreten.


Bewertung des Fragestellers 2010-07-23 | 13:22


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"War okay, allerdings für mich nichts Neues und ungenau."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-07-23
3/5.0

War okay, allerdings für mich nichts Neues und ungenau.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Pirna

253 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht