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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vor kurzem wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Einen Monat nach der ersten Tat, habe ich bei einem Schrottplatz Kupfer geklaut nun wird gegen mich wieder wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls ermittelt, nun ist meine Frage da ich ja die letzte Tat noch vor meiner Verurteilung begangen habe, ob ich nun ins Gefängnis komme oder ob die Bewährung verlängert wird, und noch eine Geldstrafe auf mich zu kommt.
Antwort geschrieben am 11.01.2011 01:47:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Mit letzter Sicherheit lässt sich eine Strafe ohne Kenntnis der Ermittlungsakte natürlich nicht seriös prognostizieren.
Gleichwohl kommt in der von Ihnen geschilderten Konstellation die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nach § 55 StGB in Betracht. Dies bedeutet, dass aus der erfolgten Verurteilung und der noch offenen Tat eine einheitliche Strafe gebildet würde. Sollten Sie Heranwachsender sein, kann die Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 JGG erfolgen.
Abhängig von der Schadenssumme und dem Tathergang, sowie Ihren Vorbelastungen, sollte hier noch eine bewährungsfähige Gesamtstrafe zu erwirken sein. Eine Geldstafe ist eher unwahrscheinlich, gleichwohl könnte jedoch die Zahlung einer Geldsumme als Bewährungsauflage erfolgen.
Angesichts des Tatvorwurfes und Ihrer Vorbelastung ist anwaltliche Begleitung dringend anzuraten. Gerne können Sie sich hierfür bei Interesse an meine Kanzlei wenden.
Bestenfalls ließe sich evtl. auch eine Einstellung gem. § 154 StPO erwirken. Dies wäre jeodch zugegeben ein für Sie sehr günstiger Ausgang.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.01.2011 02:00:12
Vielen dank für Ihre Rasche Antwort Herr Marc N.Wandt.
Ich bin 23 Jahre alt und wurde verurteilt weil ich 3 Autos aufgebrochen habe und 2 Radios entwendet habe und ein Cuttermesser mit hatte das als Waffe bezeichnet wurde.
Nun einen Monat Später bin ich nachts auf ein Schrottplatz Gelände gegangen und hab aus einem offenem Container Kupferschrott entwendet und wurde dabei von der Polizei erwischt.
Bis auf die zwei Dinge habe ich noch nie was in meinem leben getan und ich habe unwahrscheinlich viel Angst ins Gefängnis zu kommen
Vielen dank für Ihre Rasche Antwort Herr Marc N.Wandt.
Ich bin 23 Jahre alt und wurde verurteilt weil ich 3 Autos aufgebrochen habe und 2 Radios entwendet habe und ein Cuttermesser mit hatte das als Waffe bezeichnet wurde.
Nun einen Monat Später bin ich nachts auf ein Schrottplatz Gelände gegangen und hab aus einem offenem Container Kupferschrott entwendet und wurde dabei von der Polizei erwischt.
Bis auf die zwei Dinge habe ich noch nie was in meinem leben getan und ich habe unwahrscheinlich viel Angst ins Gefängnis zu kommen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.01.2011 02:06:02
Sehr geehrter Ratsuchender,
die zuletzt geschilderte Tat dürfte von der Wertigkeit niedriger als die PKW-Aufbrüche zu werten sein, wobei hier auch noch auf die Schadenshöhe und den Ablauf abzustellen ist. Insgesamt erscheint eine Bewährungsstrafe durchaus erzielbar.
Ich wünsche Ihnen viel Glück für die neuerliche Verhandlung und stehe für eine weitere Vertretung gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
die zuletzt geschilderte Tat dürfte von der Wertigkeit niedriger als die PKW-Aufbrüche zu werten sein, wobei hier auch noch auf die Schadenshöhe und den Ablauf abzustellen ist. Insgesamt erscheint eine Bewährungsstrafe durchaus erzielbar.
Ich wünsche Ihnen viel Glück für die neuerliche Verhandlung und stehe für eine weitere Vertretung gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marc N. Wandt
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